Neue Regelungen für paraffinische Dieselkraftstoffe in Deutschland

Laura

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Die Bundesregierung hat heute eine Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen, die es Tankstellen ermöglicht, paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anzubieten. Diese Kraftstoffe können beispielsweise aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt werden. Die bisherige Möglichkeit, paraffinische Dieselkraftstoffe fossilem Diesel beizumischen, wird erweitert, sodass sie künftig auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden dürfen.

Um Fahrzeugschäden durch falsche Betankung zu vermeiden, werden Tankstellenbetreiber gemäß der neuen Verordnung verpflichtet, Verbraucher einheitlich zu informieren. Gleichzeitig soll die bisherige Förderung von paraffinischen Dieselkraftstoffen aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.

Die Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) wurde heute von der Bundesregierung beschlossen. Diese Änderung ermöglicht künftig den Einsatz von paraffinischen Dieselkraftstoffen (XTL) im Straßenverkehr. Die Novelle führt Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO) ein und erlaubt auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen wie dem Kraftstoff GtL (Erdgas-Basis) an Tankstellen.

Die Bundesregierung plant, paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes auszuschließen, um dem Klimaschutz Rechnung zu tragen. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Änderung der 10. BImSchV sollen nahezu zeitgleich in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrats zur Novelle der 10. BImSchV ist jedoch noch erforderlich.

Die Änderung der 10. BImSchV setzt auch europarechtliche Vorgaben, insbesondere Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie, um. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor, der bis zu 10 Prozent Biodiesel enthalten kann. Zur Sicherstellung der Versorgung von nicht B10- oder XTL-verträglichen Fahrzeugen bleibt Diesel B7 weiterhin an Tankstellen verfügbar. Diesel B7 wird als Bestandsschutzsorte eingeführt, und beide Kraftstoffe sollen nach einem einheitlichen europäischen System an Tankstellen gekennzeichnet werden.

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Fahrzeugnutzer, die Diesel B10 oder XTL tanken möchten, sollten vorher sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge diesen Kraftstoff vertragen. Die Fahrzeughersteller können Auskunft darüber geben, ob ihre Modelle Diesel B10 oder XTL vertragen. Tankstellenbetreiber sind verpflichtet, Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich zu kennzeichnen. Diesel B10 wird als „Diesel B10“ gekennzeichnet, wobei das „B“ für die spezifischen Biodieselkomponenten steht. Paraffinischer Diesel wird als „Paraffinischer Diesel“ an den Zapfsäulen zu lesen sein. Fahrzeughalter ohne Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10 oder XTL sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ tanken.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 22.11.2023