Erfolgreiche Aufklärung bei UER-Projekten durch das Umweltbundesamt

Fabian

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Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge. Dirk Messner, der Präsident des UBA, teilte mit, dass bei acht UER-Projekten in China, über deren Freischaltung bis zum 31. August 2024 entschieden werden musste, keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen werden. Diese Entscheidung basiert auf Unregelmäßigkeiten, die durch das UBA aufgedeckt wurden. Messner betonte zudem, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne oft nicht ausreicht, um Missbrauch aufzudecken. Daher hat sich das UBA zusätzlich von einer internationalen Anwaltskanzlei unterstützen lassen, die Projekte vor Ort in China untersuchte. Weltweit gibt es 75 UER-Projekte, von denen viele in China sind und auch weitere kritische Projekte werden vom UBA untersucht.

UER-Projekte und ihre Bedeutung

UER-Projekte dienen der Minderung von CO2-Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, das heißt, vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Abstellen von Fackelungen auf Ölbohrtürmen. Durch erfolgreiche UER-Projekte lassen sich CO2-Emissionen, die bei der Fackelung entstehen, vermeiden. Diese Projekte bieten der Mineralölwirtschaft eine kostengünstige Möglichkeit, ihre Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen.

Zurückgezogene Freischaltungen und verhinderte Emissionen

Bei sieben der acht Projekte, die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden, wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen. Dies erfolgte nachdem das UBA die Projektträger mit rechtlichen und technischen Problemen konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Auf diese Weise hat das UBA sichergestellt, dass keine UER-Nachweise für diese Projekte für 2023 mehr ausgestellt werden. Insgesamt hat das UBA dadurch verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO2-Äquivalenten in den Markt gelangt sind.

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Versagung der Zertifikatausstellung

Bei einem weiteren Projekt in China wurde die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, nachdem umfassende Satellitenbild- und technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, dass das Projekt vorzeitig begonnen wurde. Diese Handlung widerspricht der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote. Durch die Versagung der Freischaltung wurde verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO2-Äquivalenten in den Markt gelangten.

Zukünftige Untersuchungen und internationale Unterstützung

Das UBA setzt den nächsten Aufklärungsschwerpunkt zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. Von den 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten, jedoch wurde diese Autorisierung nur in fünf Fällen uneingeschränkt gewährt. Messner wies darauf hin, dass die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein starkes Indiz dafür ist, dass die Projektträger ihre Verpflichtungen unter der UERV möglicherweise nicht erfüllen. Das UBA prüft daher, seine Zustimmung zu diesen Projekten aufzuheben, um sicherzustellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate in den Markt kommen. In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit fortsetzen, wobei eine internationale Rechtsanwaltskanzlei unterstützt, die als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort fungiert.

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Die Beschuldigten sind Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung von UER-Projekten beteiligt waren. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz oder der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 06.09.2024