Effektive Reaktion des BMUV auf UER-Problematik und Vorbereitung auf RED III

Fabian

© Eigens / stock.adobe.com

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat schnell auf intransparente und betrugsanfällige Praktiken reagiert, indem es die Verordnung zu UER unmittelbar nach ersten Verdachtsmeldungen geändert und somit die Anrechnung von UER-Projekten vorzeitig beendet hat. Dieser Schritt erfolgte zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Bei der Korrektur der anfälligen UER-Verordnung, die von der vorherigen Regierung eingeführt wurde, zeigte sich das BMUV als schnell, präzise und weitsichtig. Seit dem 1. Juli 2024 sind keine neuen Anträge für UER-Projekte mehr möglich. Mit dieser Maßnahme wurde der Möglichkeit eines Klimabetrugs effektiv entgegengewirkt. Die einzelnen Schritte dazu sind im Folgenden detailliert dargestellt.

Erste Hinweise und Reaktionen

Im Oktober 2023 informierte das Umweltbundesamt (UBA) das BMUV per E-Mail über einen ersten, unklar begründeten Verdachtsfall. Im Dezember desselben Jahres bestätigte das UBA, dass sich die Verdachtsmomente in diesem Fall verstärkt haben. Im Januar 2024 wurden vom UBA unkonkrete Vorwürfe gegen mehrere anonyme Projekte gemeldet. Im selben Monat leitete das BMUV die Beendigung der UER-Anrechnung ein. Im Februar 2024 billigte die zuständige Staatssekretärin den Referentenentwurf für die neue UER-Verordnung.

Offizielle Änderungen und Umsetzung

Im Mai 2024 wurde die Änderung der Verordnung im Bundeskabinett beschlossen und am 8. Juni 2024 trat die geänderte UER-Verordnung in Kraft. Das BMUV hat den Bundestag durchgängig transparent und umfassend über diese Schritte informiert. Seit Anfang 2024 wurden die Abgeordneten, insbesondere im Umweltausschuss des Bundestags, von der Bundesumweltministerin Steffi Lemke und anderen Vertretern des BMUV sowie dem UBA-Präsidenten wiederholt über die Lage informiert und Fragen beantwortet. Ergänzend gab es eine umfassende schriftliche Dokumentation in Form von Berichten an den Bundestag und zahlreichen Antworten auf parlamentarische Anfragen.

Auch interessant:  Rechtsgutachten fordert verfassungskonforme Anwendung der StVO zur Beschleunigung der Verkehrswende

Vorbereitung auf künftige Gesetzgebungen

Aktuell fokussiert sich das BMUV auf die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in nationales Recht. Dabei wird eine Reform der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorbereitet, um die Vorgaben der RED III für den Verkehrsbereich in nationales Recht zu überführen. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist für 2024 geplant. In Vorbereitung darauf wurden bereits zahlreiche Gespräche mit Verbänden und anderen relevanten Akteuren geführt, einschließlich Vertretern der Biokraftstoffbranche. Es besteht Konsens darüber, dass die RED III bis Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, eine Aufgabe, die das BMUV mit der Fortschreibung der THG-Quote vorantreibt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 23.08.2024