Konflikt um Offshore-Windenergie: Umweltstandards in Gefahr

Fabian

Das Bundeskabinett plant heute, die nationale Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) durch eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zu beschließen. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung für Windenergieprojekte auf See permanent zu streichen, eine Maßnahme, gegen die der NABU vehement Einspruch erhebt.

Beschleunigungsrausch mit Folgen

Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NABU, kritisierte, dass die Bundesregierung, getrieben vom Wirtschaftsministerium, sich in einem Beschleunigungsrausch befinde. Trotz der Möglichkeit, mit dem bestehenden Planungs- und Genehmigungsrecht die Klimaziele auf dem Meer zu erreichen, strebt Deutschland über die Vorgaben von RED III hinaus. Krüger warnte, dass der übermäßige Abbau von Umweltstandards nicht zur schnelleren Realisierung von Windenergieprojekten führen werde, sondern stattdessen die Meere als Verbündete in der Klimakrise verloren gingen. Zudem seien rechtliche und investitionsbezogene Unsicherheiten für die Branche zu befürchten.

Breite Kritik und Appelle

Ein gemeinsamer Brief von Umweltverbänden, einschließlich des NABU, sowie führenden Offshore-Unternehmen an Wirtschaftsminister Habeck, blieb erfolglos. Auch der Umweltausschuss des Bundesrates äußerte Kritik am Vorgehen der Bundesregierung. Bei einer Veranstaltung des NABU unterstützten Politiker verschiedener Parteien das bestehende System mit den vorgeschriebenen Prüfungen.

Risiken durch fehlende Prüfungen

Kim Detloff, Meeresexperte beim NABU, warnte vor den unkalkulierbaren Folgen des massiven Ausbaus von Windenergie auf See ohne die erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Auswirkungen auf das Ökosystem, wie Veränderungen in Wind- und Strömungssystemen, Nahrungsnetzen und Lebensgemeinschaften, könnten ohne solche Prüfungen nicht angemessen bewertet werden.

Appell an politische Entscheidungsträger

Der NABU fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Bundesrates dazu auf, sich gegen den Abbau von Umweltstandards im Kabinettsentwurf zu stellen. Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedsstaaten, selbst zu entscheiden, ob sie RED III zur Erreichung ihrer Klimaziele nutzen wollen, besteht aber auf die Einhaltung des europäischen Naturschutzrechts.

Forderungen an die Bundesregierung

Krüger betonte, es bestünden Zweifel, ob der eingeschlagene Weg einer Überprüfung nach Europarecht standhalten würde. Er forderte die Bundesregierung auf, durch den Ausbau des Netzes, die Verbesserung der Lieferketten, die Digitalisierung von Verfahren und eine Personaloffensive für die Genehmigungsbehörden die richtigen Weichen für eine Beschleunigung der Energiewende zu stellen. Für die Meere solle dies bedeuten, Schutz vor Belastung zu gewährleisten, indem Schutzgebiete wirksam gemacht und die Schifffahrt sowie die Fischerei stärker reguliert würden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU e.V. vom 27.03.2024