Umweltverbände setzen sich gemeinsam für den Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Offshore-Windenergieprojekten ein

Laura

© zentilia / stock.adobe.com

Die Deutsche Umwelthilfe, der NABU, der WWF sowie die Unternehmen Ørsted, RWE und Vattenfall haben sich gemeinsam dafür ausgesprochen, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Offshore-Windenergieprojekten beizubehalten. Der Anlass für diese Positionierung ist die Umsetzung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (RED III) bezüglich des Windenergieausbaus auf See.

Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll in den noch festzulegenden Gebieten die Verpflichtung zur Durchführung einer projektspezifischen UVP, welche die Auswirkungen des Projekts auf die Meeresumwelt untersucht, zugunsten einer strategischen Umweltprüfung aufgehoben werden.

Die Energiewende und der damit verbundene Bau von Offshore-Windparks sind vor dem Hintergrund der eskalierenden Klimakrise von höchster Bedeutung. Gleichzeitig kann der Klima- und Naturkrise nur mit gesunden und widerstandsfähigen Ökosystemen begegnet werden. Daher muss der Ausbau von Offshore-Windparks unbedingt naturverträglich erfolgen. Die UVP für die Windkraft auf See ist seit Jahrzehnten in Deutschland ein bewährtes und notwendiges Instrument, das eine vorausschauende kumulative Folgenabschätzung ermöglicht.

Es wird betont, dass die Überprüfung der Umweltverträglichkeit den zeitgerechten Ausbau der Offshore-Windenergie nicht behindert. Im Gegenteil, die UVP schafft Rechtssicherheit und ist daher eine unerlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in Offshore-Windparks. Der Wegfall einer verpflichtenden UVP würde weder zu einem beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie beitragen noch deren Naturverträglichkeit gewährleisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verfahren durch eine angemessene Aufstockung des Personals und eine umfassende Digitalisierung der Genehmigungsprozesse verkürzt werden könnten. Derzeit stellen begrenzte Produktionskapazitäten und Engpässe in der Lieferkette jedoch limitierende Faktoren für den Ausbau der Offshore-Windenergie dar, was bereits zu Verzögerungen bei Offshore-Netzanbindungssystemen in der deutschen Nordsee geführt hat.

Das Bundeswirtschaftsministerium, das die Umsetzung der RED III leitet, hat nun die Möglichkeit, die Weichen für einen naturverträglichen Ausbau von Offshore-Wind zu stellen, Investitionssicherheit zu gewährleisten und dabei Klima- und Naturschutz gleichwertig zu berücksichtigen. Dazu gehört das Beibehalten einer detaillierten UVP.

Basierend auf einer Pressemitteilung von NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) vom 26.02.2024