Kritik an der Gentechnik-Deregulierung im EU-Umweltausschuss

Fabian

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Bei der heutigen Abstimmung des EU-Umweltausschusses wurde mehrheitlich eine Position zugunsten der weitgehenden Deregulierung neuer Gentechnik und signifikanten Aufweichungen im bestehenden Gentechnikrecht eingenommen. Pia Voelker, Gentechnik-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), äußert sich dazu kritisch. Sie findet es besorgniserregend, dass der EU-Umweltausschuss den Vorschlägen der EU-Kommission zur Gentechnik-Deregulierung gefolgt ist und bemerkt, dass die EU-Abgeordneten sogar über die Vorschläge hinausgehende Aufweichungen vorgeschlagen haben. Obwohl diese Entscheidung noch nicht die allgemeine Position des EU-Parlaments darstellt, sieht sie dadurch die Rechte der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt und einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Gefahr.

Aufruf vor Plenumsabstimmungen

Voelker appelliert an die Abgeordneten, vor den bevorstehenden Abstimmungen im EU-Parlamentsplenum im Februar, gegen die Erleichterungen bei der Gentechnik und Patente zu stimmen. Sie betont die Notwendigkeit, die Pläne abzulehnen, um die Wahlfreiheit der Konsumenten und eine ökologische sowie konventionelle Landwirtschaft ohne Gentechnik zu gewährleisten.

Kontext der Entscheidung

Im Juli 2023 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur künftigen gesetzlichen Regelung von Gentechnik in der Europäischen Union vor. Daraufhin begannen im Europäischen Parlament (EP) und im Agrarrat Beratungen über die jeweiligen Positionen zum Kommissionsvorschlag, als Vorbereitung für einen Trilog. Die heutige Entscheidung stellt noch keine allgemeine Position des EU-Parlaments zur Deregulierung von Gentechnik dar. Die Plenumsabstimmung im EU-Parlament ist für Anfang Februar angesetzt. Ebenso wurde im Agrarrat bisher keine Position für mögliche Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission im Trilog festgelegt. Die Agrarminister ringen auch im neuen Jahr weiter um eine gemeinsame Position.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND e.V. vom 24.01.2024