Initiative zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Deutschland

Fabian

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Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dreizehn Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben heute eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht. Phosphor ist ein wichtiger und knapper Rohstoff, den Pflanzen in der Landwirtschaft zum Wachsen brauchen. Da Deutschland keine eigenen Vorkommen hat, muss Phosphor importiert werden. Eine alternative Quelle von Phosphor ist Schlamm aus kommunalen Kläranlagen. Bislang wird aber nur wenig Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen. Ab 2029 wird die Phosphorrückgewinnung zur gesetzlichen Pflicht, und die Unterzeichnenden wollen die Voraussetzungen dafür bereits heute verbessern.

Relevanz von Phosphor in der Wirtschaft

Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder betonte, dass Phosphor ein kritischer Rohstoff sei, von dem die Chemieindustrie und die Landwirtschaft stark abhängig sind. Sie führte aus, dass durch eine verbesserte Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm Deutschland unabhängiger von Importen werden könne, Ressourcen gespart und die weltweite Umwelt geschont werden könnte. Sie begrüßte die Vereinbarung, gemeinsam an den technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu arbeiten, um ab 2029 Phosphor noch effektiver zurückzugewinnen und zu recyceln.

Bedeutung für die Landwirtschaft

Landwirtschaftsstaatssekretärin Silvia Bender erklärte, dass Landwirtinnen und Landwirte für gute Ernten auf Phosphor angewiesen seien. Durch die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm könne die Abhängigkeit von Importen reduziert werden. Sie betonte, dass mit dieser Kreislaufwirtschaft die Ressource Phosphor effizienter genutzt und die Umwelt geschont werde. Sie setze sich dafür ein, dass der zurückgewonnene Phosphor sicher und wirksam als Düngemittel verwendet und entsprechend aufbereitet werde. Obwohl nationale und EU-Regeln bereits viele Möglichkeiten zur Rückgewinnung bieten, müsse auch sichergestellt werden, dass Phosphor insgesamt optimal genutzt wird.

Unterzeichner der Erklärung

Die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind BMUV und BMEL sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., der Bundesverband Boden e. V., die Deutsche Phosphor-Plattform e. V., die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e. V., COMPO Expert GmbH, EEW Energy from Waste GmbH und EuPhoRe GmbH.

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Gesetzliche Verankerung ab 2029

Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 wurde bereits 2017 in der Klärschlammverordnung festgeschrieben. Ziel ist es, Phosphor als wichtigen Nährstoff für die Landwirtschaft aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen und im Kreislauf zu führen. Durch die Behandlung sollen Schadstoffe wo möglich ausgeschleust und somit die negativen Auswirkungen einer direkten landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm vermindert werden.

Planung und technische Herausforderungen

Die Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung sollen nun gemeinschaftlich geschaffen werden. Es wird ein übergreifender Handlungsrahmen definiert, der den Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Phosphorrückgewinnung, den sofortigen Beginn von Planung und Umsetzung zum Anlagenbau bei allen betroffenen Klärschlammerzeugenden, die Klärung der Möglichkeit zur Umlage der Phosphorrückgewinnungskosten auf die Abwassergebühren vor 2029 und die erforderliche Investitionssicherheit durch Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm umfasst. Die Nutzung der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsaschen soll nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dabei bestehen auch noch offene technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen.

Fortsetzung des Dialogs und Überprüfung

Um die offenen Fragen zu klären und den Fortschritt der Phosphorrückgewinnung weiterhin zu begleiten, soll eine Arbeitsgruppe der Länder unter Vorsitz des Landes Berlin gegründet werden. Zudem ist vorgesehen, den Stand der Umsetzung durch jährliche Berichte der Länder und eine Fortsetzung des Branchendialogs in 2026 und 2028 zu überprüfen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 21.08.2024