Sicherheitsüberprüfung und Maßnahmen nach Störung im Zwischenlager

Fabian

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Am 8. August 2024 bemerkte der Genehmigungsinhaber während einer Begehung des Zwischenlagers eine Fehlermeldung am Sicherheitsleittechnik-Panel. Die Ursache dafür war eine Störung eines Moduls der Sicherheitsleittechnik des Krans.

Einstufung des Ereignisses

Der Genehmigungsinhaber bewertete das Ereignis als Meldekategorie N, was „normal“ bedeutet, und es wurde der INES-Kategorie 0 zugeordnet, was auf keine oder eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung hinweist.

Maßnahmen zur Fehlerbehebung

Das defekte Modul wurde durch ein baugleiches Modul mit identischer Konfiguration ersetzt.

Sicherheitsrelevanz der Störung

Zum Zeitpunkt der Störung war der Kran nicht in Betrieb und konnte aufgrund der Störung nicht eingeschaltet werden. Die Kransteuerung reagierte auf den Fehler auslegungsgemäß mit einer Verriegelung, was die Sicherheit gewährleistete. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses war somit sehr gering, und es gab keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.

Hintergrund zum Meldeverfahren

Die meldepflichtigen Ereignisse müssen den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV berichtet werden. Das Ziel dieses Verfahrens ist die Überwachung des Sicherheitsstands der Kernkraftwerke, das Vorbeugen ähnlicher Fehler in anderen Anlagen und das Einfließen der gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen.

Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die sofort der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, um eventuell schnell Prüfungen oder Maßnahmen einzuleiten. Diese Kategorie umfasst Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, um Sicherheitsprobleme schnell klären und beheben zu können. Diese Ereignisse sind potentiell sicherheitstechnisch signifikant.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden sollen, um frühzeitig mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen zu erkennen. Diese Kategorie bezieht sich meist auf Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.
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Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden Ereignisse auch nach der INES-Skala bewertet, welche von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD verwaltet wird. Die Skala zielt auf eine schnelle und verständliche Bewertung für die Öffentlichkeit ab und reicht von Stufe 1 (Störung) bis Stufe 7 (katastrophaler Unfall). Meldepflichtige Ereignisse, die nicht in die Skala einzuordnen sind, werden unabhängig von ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung als „Stufe 0” eingestuft.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes BaWü vom 14.08.2024