Zukunft Gestalten: Renaturierung jetzt!

Fabian

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Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zum Thema „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ entgegengenommen. Der SRU hebt hervor, dass der Schutz der Natur nicht ausreicht und dass ihr Zustand aktiv verbessert werden muss. Er fordert die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung der Natur und eine ambitionierte Renaturierungspolitik in Deutschland und Europa. Besondere Bedeutung misst der SRU den Fördermaßnahmen für den natürlichen Klimaschutz bei, insbesondere im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Stellungnahme wurde in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen sowie dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik erarbeitet.

Bedeutung gesunder Ökosysteme

Ministerin Steffi Lemke erklärte, dass gesunde und stabile Ökosysteme essenziell für das Überleben und den Kampf gegen die Klimakrise seien. Sie betonte, dass der Umgang mit der Natur heute die Lebensverhältnisse der Zukunft bestimme. Der SRU habe die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen wissenschaftlich belegt, weshalb das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ein zentrales Instrument der Bundesregierung sei. Ohne Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz würde Deutschland seine Klimaschutzziele im Landnutzungssektor verfehlen. Sie unterstütze voll und ganz die Forderung des SRU, die Renaturierung voranzutreiben und die finanzielle Ausstattung des ANK langfristig sicherzustellen und auszubauen.

EU-Wiederherstellungsverordnung

Die SRU-Stellungnahme zur Renaturierung steht auch im Kontext der vorgeschlagenen EU-Wiederherstellungsverordnung. Diese Verordnung soll rechtsverbindliche Ziele zur Renaturierung verschiedener Ökosysteme wie Meere, Flüsse, Wälder, städtische und landwirtschaftliche Landschaften sowie zum Schutz von Bestäubern festlegen, als Teil der Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Deutschland plant, auf dieser Basis weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten und in einem nationalen Wiederherstellungsplan zu bündeln. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach intensiven Verhandlungen auf einen ausgewogenen Kompromiss geeinigt, wobei die endgültige Bestätigung durch den EU-Ministerrat noch aussteht.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 19.04.2024