Erfolgreiche Klimaklage gegen irreführende Hotelwerbung

Fabian

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Berlin, 30.7.2024: Die German Hospitality Management GmbH, Betriebsgesellschaft eines Best Western Hotels in Mannheim, wurde gerichtlich untersagt, Übernachtungen als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ zu bewerben, ohne ausführliche Erklärungen darüber zu geben.

Entscheidung des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) initiierten Verfahren entschieden, dass die German Hospitality Management GmbH Hotelübernachtungen nicht als „klimaneutral“ bewerben darf. Das Urteil vom 29. Juli 2024 (LG Berlin: 101 O 70/23) ist noch nicht rechtskräftig. Gegenstand der Klage war eine spezifische Werbemaßnahme des „Sure Hotel by Best Western Mannheim City“.

Forderung nach strengerer Regulierung

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, dass die Bezeichnung von Hotelübernachtungen als „klimaneutral“ ohne detaillierte Erklärungen der erreichten Klimaneutralität rechtswidrig sei. Er kritisierte, dass die German Hospitality Management GmbH lediglich Emissionen aus Strom- und Gasverbrauch berücksichtigte und andere wichtige Quellen wie Abfallbeseitigung und Wäschereinigung ignorierte. Er bezeichnete dies als dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing. Resch forderte Justizminister Buschmann auf, sich für ein rasches Verbot von Umweltaussagen einzusetzen, die auf angeblichen CO₂-Kompensationen basieren, und betonte die Notwendigkeit einer strengen Regulierung dieser Aussagen, um wissenschaftliche Belege und tatsächliche Emissionsreduktionen zu gewährleisten. Er argumentierte, Unternehmen dürften nicht weiterhin durch den Kauf von Kompensationen von ihrer Verantwortung entbunden werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUh e.V. vom 30.07.2024

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