Deutsche Umwelthilfe erweitert Forderung für SUV Parkregeln

Fabian

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Aufgrund der überwältigenden Rückmeldungen zur SUV-Aktion hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Einführung höherer Parkgebühren und weiterer Parkbeschränkungen in 174 zusätzlichen Städten beantragt.

Ausweitung der Maßnahmen

Die DUH hat formal Anträge in weiteren 174 Städten eingereicht, um Maßnahmen gegen die zunehmende Anzahl großer SUVs zu ergreifen. Bereits im Juni waren ähnliche Anträge in 150 Städten gestellt worden. Die Initiative folgte auf zahlreiche Anfragen von Bürgern, von denen mehr als 21.000 Personen die DUH um Unterstützung gebeten haben. Die eingereichten Anträge zielen darauf ab, höhere Parkgebühren, abhängig von der Fahrzeuggröße, zu fordern sowie eine striktere Überwachung und Bestrafung des Parkens über markierte Flächen hinaus durchzusetzen.

Erfolge in ersten Städten

Nach Aachen hat auch Koblenz die Parkgebühren für Bewohner in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße erhöht. Diese Maßnahme ist ein direktes Ergebnis der DUH-Aktion, die kurz nach dem Pariser Bürgerentscheid gegen SUVs gestartet wurde und bereits erste Erfolge zeigt.

Aufforderung durch die DUH

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, hat geäußert, dass die zunehmende Anzahl großer SUVs eine Bedrohung für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und sowohl die Umwelt als auch das Klima belastet, während sie wertvollen Platz in den dicht bebauten Innenstädten einnehmen. Auf Bitten von Tausenden Bürgern wurden weitere Anträge in 174 Städten gestellt, um effektive Maßnahmen gegen die Flut dieser Fahrzeuge zu ergreifen. Ein Rechtsgutachten bestätigt die rechtliche Durchführbarkeit verschiedener Maßnahmen, die die Städte zur Lösung des SUV-Problems nutzen können.

Geforderte Maßnahmen

Die DUH schlägt vor, Falschparken und das Überschreiten von Parkmarkierungen konsequent mit Bußgeldern oder dem Abschleppen der Fahrzeuge zu ahnden. Sie fordert die Ausweitung von markierten Parkflächen, die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro jährlich und eine lineare Preisgestaltung nach Fahrzeuggröße. Zusätzlich sollen die Kurzzeitparkgebühren pro Stunde auf das Niveau eines Einzelfahrscheins im öffentlichen Nahverkehr angehoben werden, um das Autofahren gegenüber Bus und Bahn weniger attraktiv zu machen. Ausnahmen sind weiterhin für Gewerbetreibende und in sozialen Härtefällen vorgesehen. Die Mehreinnahmen aus den erhöhten Parkgebühren sollen in den öffentlichen Verkehr sowie in die Infrastruktur für Rad- und Gehwege investiert werden und dazu beitragen, einkommensschwachen Haushalten Ausgleichslösungen zu bieten.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DuH e.V. vom 06.08.2024