Viele Städte erhöhen Anwohnerparkgebühren – doch viele bleiben bei Niedrigpreisen

Fabian

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Berlin, 22.2.2025: Eine wachsende Anzahl deutscher Städte nutzt die Möglichkeit, die Gebühren für Anwohnerparkausweise auf ein angemessenes Niveau anzuheben. Dies geht aus einer bundesweiten Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 107 Städten hervor, darunter alle Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Während 2022 erst 13 Städte ihre Gebühren erhöht hatten, sind es mittlerweile 41. Dennoch bleibt die Mehrheit der Städte bei niedrigen Gebühren: 66 Kommunen verlangen weiterhin 31 Euro pro Jahr oder weniger, obwohl zwei Drittel von ihnen durch ihre Landesregierungen dazu befugt wären, höhere Gebühren festzulegen. Die DUH fordert eine Anhebung auf mindestens 360 Euro jährlich.

Berlin als Negativbeispiel, Münster und Bonn als Vorreiter

Berlin bildet mit einer Gebühr von nur 10,20 Euro pro Jahr das Schlusslicht. Diese Summe deckt weder den Verwaltungsaufwand der Antragstellung noch die jährlichen Kosten für die Bereitstellung eines Parkplatzes. Auch Städte wie Bochum, Düsseldorf, Bielefeld oder Bremerhaven erheben nur geringe Beträge zwischen 17 und 26 Euro. Im Gegensatz dazu gibt es positive Entwicklungen: Münster verlangt inzwischen 260 Euro für einen Anwohnerparkausweis, während Bonn mit 360 Euro im Jahr bundesweit an der Spitze steht.

DUH kritisiert unzureichende Gebührenpolitik in mehreren Bundesländern

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass der verfügbare Platz in deutschen Städten immer knapper werde, da die Anzahl und Größe der Fahrzeuge stetig zunähmen. Dennoch würden viele Städte öffentlichen Raum zu Niedrigpreisen bereitstellen. Er kritisierte, dass ein Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr fast 700 Euro pro Jahr koste, während in Berlin ein Anwohnerparkplatz für lediglich 10 Euro quasi verschenkt werde. Höhere Parkgebühren seien notwendig, um die Mobilitätswende voranzutreiben und eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raums zu ermöglichen.

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Obwohl elf Bundesländer die bis 2020 geltende Obergrenze von 30,70 Euro bereits abgeschafft haben, blockieren Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und das Saarland weiterhin per Landesgesetz angemessene Gebühren für Anwohnerparkausweise. Resch forderte diese Bundesländer auf, die Begrenzung endgültig aufzuheben. Städte, die bereits über die Möglichkeit zur Erhöhung verfügen, sollten diese konsequent nutzen.

Höhere Gebühren für große Fahrzeuge und zweckgebundene Einnahmen

Die DUH fordert neben einer Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr auch gestaffelte Gebühren für besonders große Fahrzeuge wie SUV und Pick-ups. Die zusätzlichen Einnahmen sollten in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Verbesserung von Rad- und Gehwegen investiert werden. Ein positives Beispiel sei Koblenz, das eine linear nach Fahrzeuggröße ansteigende Gebühr eingeführt habe.

Ein Blick auf andere europäische Städte zeigt, dass dort deutlich höhere Parkgebühren mit Lenkungswirkung existieren: In Stockholm kostet ein Anwohnerparkausweis bis zu 1.309 Euro pro Jahr, in Riga und Amsterdam 1.020 beziehungsweise 567 Euro. Sollte Deutschland künftig vergleichbare Gebühren einführen, müsse die Bundesregierung zudem soziale Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen. Verkehrsminister Wissing habe es jedoch zuletzt versäumt, bei der Reform des Straßenverkehrsrechts Rabatte für Familien und einkommensschwache Haushalte vorzusehen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 22.02.2025