Verkaufsstopp für Flufenacet-Pestizide: DUH setzt Zulassungspausen durch

Fabian

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Berlin, 25. Februar 2025: Auch das Flufenacet-haltige Pestizid Tactic darf derzeit weder verkauft noch angewendet werden. Grund dafür ist ein Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verlängerung der Zulassung dieses Produkts. Die Zulassungsinhaber haben keinen Antrag gestellt, um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs aufzuheben. Damit konnte die DUH bereits die Pausierung der Zulassung zweier Flufenacet-Mittel durchsetzen. Bereits am 13. Februar 2025 hatte die DUH ein Eilverfahren zur Zulassung des Pestizids Elipris gewonnen.

Erfolg der DUH im Kampf gegen gesundheitsgefährdende Pestizide

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, erklärte, dass es gelungen sei, den vorläufigen Stopp des Verkaufs und der Anwendung von zwei gesundheitsgefährdenden Pestiziden zu erreichen. Dies stelle einen bedeutenden Erfolg für den Schutz der Gesundheit und des Grundwassers dar. Der Wirkstoff Flufenacet werde von der zuständigen EU-Agentur als hormonschädlich eingestuft, dennoch bleibe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untätig. Laut Resch seien die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Zulassung von Pestiziden zu berücksichtigen. Die dringend erforderliche Aufhebung schädlicher Zulassungen dürfe nicht weiter verzögert werden. Er betonte zudem, dass die DUH weiterhin vor Gericht kämpfen werde, um besonders problematische Pestizide schnellstmöglich vom Markt zu nehmen und deren Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern.

Hintergrund: Flufenacet und seine Auswirkungen

  • Der Wirkstoff Flufenacet ist in Pestizidprodukten wie Elipris und Tactic enthalten und gehörte nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den meistverkauften Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland. Er wird vor allem im Getreideanbau großflächig eingesetzt. Ende September 2024 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fest, dass Flufenacet die Ausschlusskriterien des Pflanzenschutzmittelrechts für hormonell schädliche Eigenschaften erfüllt.
  • Zusätzlich bildet sich durch den Abbau von Flufenacet die sogenannte „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Laut Umweltbundesamt ist der Einsatz von Flufenacet die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und trägt erheblich zur Belastung von Gewässern bei.
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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 24.02.2025