Berlin, 15. April 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen neuen Antrag zur Erschließung eines weiteren Gasfelds an der deutsch-niederländischen Grenze scharf kritisiert. Das geplante Projektgebiet liegt sowohl in der niederländischen als auch in der deutschen Nordsee. Der deutsche Abschnitt befindet sich vollständig innerhalb des streng geschützten Natura2000-Gebiets „Borkum Riffgrund“. Die DUH sieht in dem Vorhaben eine erhebliche Bedrohung für Klima, Umwelt und Artenvielfalt. Bereits im Juni 2023 seien in dem betroffenen Gebiet Probebohrungen durchgeführt worden – ohne die deutschen Behörden zu informieren.
DUH warnt vor schrittweiser Industrialisierung
Laut Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, werde nun das volle Ausmaß der Pläne deutlich. Das beantragende Unternehmen strebe demnach nicht nur die Erschließung eines einzelnen Gasfelds an, sondern plane eine schrittweise Ausweitung auf mehrere Felder in diesem Nordseeabschnitt – auch in Schutzgebieten. Zerger äußerte die Befürchtung, dass weitere Förderanträge auf beiden Seiten der Grenze folgen könnten. Die Bundesregierung und die betroffenen Landesregierungen müssten diese Entwicklung stoppen und die Schutzgebiete wirksam verteidigen. Die DUH kündigte an, auch gegen dieses Vorhaben rechtliche Schritte zu prüfen, da man einer Industrialisierung der Nordsee nicht tatenlos zusehen werde.
Ziel: Fossile Infrastruktur entlang der Emsmündung
Aus Sicht der DUH zeigt der neue Antrag, dass das Unternehmen ein umfassendes Projekt entlang der deutsch-niederländischen Grenze realisieren möchte. Dieses umfasse mehrere Gasfelder, darunter das bereits bekannte Feld N05-A und nun auch das neu beantragte Feld N04. Ziel sei offenbar der Aufbau einer zusammenhängenden fossilen Infrastruktur in einem der ökologisch wertvollsten Seegebiete der deutschen Nordsee.
Rechtliche Schritte laufen bereits
Die DUH geht juristisch gegen das Vorhaben vor. In den Niederlanden läuft ein Verfahren gegen die bergrechtliche Genehmigung, das derzeit in zweiter Instanz vor dem höchsten Verwaltungsgericht verhandelt wird, nachdem die DUH in erster Instanz erfolgreich war. Auch in Deutschland hat die DUH Klage gegen die Genehmigung des Projekts sowie gegen das zugehörige Stromkabel eingereicht. Weitere rechtliche Schritte gegen das neu beantragte Teilprojekt werden derzeit geprüft.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 15.04.2025