Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen tauschen sich heute in Düsseldorf mit Unternehmen und Behörden darüber aus, wie Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure beschleunigt und vereinfacht werden können.
Bedeutung von Wasserstoff für die Energiewende
Wasserstoff werde künftig eine zentrale Rolle in der Energieversorgung Deutschlands spielen, da er vielseitig einsetzbar sei. Besonders klimafreundlich hergestellter Wasserstoff könne dazu beitragen, die CO₂-Emissionen in der Industrie, in Kraftwerken und im Verkehr erheblich zu senken. Der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft sei daher essenziell, um die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 zu erreichen. In den vergangenen Jahren hätten Bund und Länder bereits den rechtlichen Rahmen für Elektrolyseure verbessert, zuletzt durch Anpassungen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Praxischecks als Instrument zur Verfahrensverbesserung
Praxischecks seien ein innovativer Ansatz, um die Anwendbarkeit und Vollziehbarkeit von Prozessen zu prüfen. Sie sollten Klarheit für alle Beteiligten schaffen, Verfahren optimieren und unnötige Bürokratie abbauen. Dabei analysierten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung die Prozesse von Anfang bis Ende, identifizierten Hindernisse und entwickelten Lösungen. Das BMWK habe bereits erfolgreiche Praxischecks zu Photovoltaik und Windenergie an Land durchgeführt und die Ergebnisse in Gesetzentwürfe einfließen lassen.
Workshop zu Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure
Im heutigen Workshop finde zunächst ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen statt, die Elektrolyseure planen oder bereits umgesetzt haben. Auch Expertinnen und Experten der Genehmigungsbehörden, darunter die Bezirksregierungen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), seien beteiligt. Ziel sei es, Erkenntnisse aus den rechtlichen Verbesserungen für die Praxis zu gewinnen und weitere Herausforderungen zu identifizieren. Neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung würden auch weitere fachliche Prüfaspekte diskutiert.
Dokumentation und Weiterentwicklung der Verfahren
Die erarbeiteten Vorschläge zur Optimierung der Genehmigungsverfahren würden in einem Ergebnispapier festgehalten. Diese Erkenntnisse könnten in die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Gestaltung des Vollzugs sowie die Vorbereitung der Verfahren durch die Antragstellerinnen und Antragsteller einfließen. Bereits jetzt sei ein weiterer Austausch zwischen den beteiligten Bundes- und Landesministerien vereinbart worden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 14.02.2025