Neue Gesetzesnovelle zur verbesserten Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien

Fabian

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Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, die neue Regeln für die Entsorgung von alten Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten vorsieht. Die Änderungen umfassen unter anderem eine verbesserte Informationsbereitstellung im Handel, um die Verbraucher noch häufiger dazu anzuregen, ihre ausgedienten Elektrogeräte dort zurückzugeben. Außerdem wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen erweitert und der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessert.

Stärkung der Recyclingmaßnahmen

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, dass angesichts der steigenden Verkaufszahlen für Elektrogeräte wie Smartphones und Tablets, die Verbraucher durch verbesserte Informationen über Rückgabemöglichkeiten besser unterstützt werden sollen. Sie betonte auch, dass durch die neuen Regelungen die Sicherheit bei der Entsorgung von batteriebetriebenen Geräten erhöht werde.

Anstieg der Elektrogerätezahlen

In weniger als zehn Jahren hat sich die Menge der in Umlauf gebrachten Elektrogeräte verdoppelt. Während im Jahr 2013 etwa 1,6 Millionen Tonnen auf den Markt kamen, waren es im Jahr 2021 bereits über drei Millionen Tonnen. Die Anzahl der ausgedienten und defekten Geräte steigt entsprechend. Allein in privaten Haushalten liegen über 300 Millionen ungenutzte Handys, Tablets und Laptops, die nicht entsorgt werden. Um die darin enthaltenen wertvollen Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, plant das Bundesumweltministerium, die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten für die Verbraucher zu erleichtern.

Vereinfachung der Rückgabeprozesse

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes sieht vor, dass künftig die Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet und die Verbraucher direkt am Verkaufsort, etwa durch das Symbol einer getrennten Mülltonne, über die notwendige separate Entsorgung von Elektrogeräten informiert werden.

Erleichterte Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

Zudem soll die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten erleichtert werden, indem Verbraucher diese Geräte an jeder Verkaufsstelle, wie Kiosken oder Tankstellen, zurückgeben können, unabhängig von einem Neukauf. Über die Rücknahme soll ebenfalls an diesen Stellen informiert werden.

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Minimierung von Brandrisiken

Über die Gesetzesnovelle wird auch eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die darauf abzielt, Brandrisiken zu minimieren, die durch unsachgemäß entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien entstehen können. Der Gesetzesentwurf fordert, dass die Sammlung von Elektroaltgeräten am Wertstoffhof künftig ausschließlich durch geschultes Personal erfolgt. Dabei wird auch sichergestellt, dass Batterien aus den abgegebenen Geräten entfernt und gesondert entsorgt werden, um das Risiko von Beschädigungen während der Sammlung und des Transports zu reduzieren.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 09.10.2024