Klimagutachten: Deutschland verfehlt seine Ziele

Fabian

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Nach Veröffentlichung des Zweijahresgutachtens durch den Expertenrat für Klimafragen äußerte sich Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisch zur aktuellen Klimapolitik in Deutschland.

Deutschland noch nicht auf der Zielgeraden

Bandt stellte fest, dass Deutschland in Sachen Klimapolitik noch weit von einem erfolgreichen Abschluss entfernt sei. Besonders der Verkehrs- und Gebäudebereich hinkten den Zielen hinterher. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass Klimaschutz im Wahlkampf kaum eine Rolle spiele. Besonders befremdlich sei zudem die Ankündigung der Union, zentrale Klimaschutzmaßnahmen wie das sogenannte „Heizungsgesetz“ und den Verbrenner-Kompromiss im Falle einer Regierungsbeteiligung wieder rückgängig machen zu wollen.

Notwendige Schritte für effektiven Klimaschutz

Statt Klimaschutzmaßnahmen zu untergraben, müsse eine künftige Bundesregierung endlich konkrete Maßnahmen ergreifen, forderte Bandt. Er betonte die Notwendigkeit einer verlässlichen und sozial gerechten Finanzierung von Klimaschutzprojekten sowie eines starken Klimaschutzgesetzes. Dieses müsse verbindliche Sektorzielvorgaben enthalten, um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Zusätzlich brauche es ein wirksames Klimaschutzprogramm, das Planungssicherheit für Menschen, Unternehmen und Kommunen gewährleiste. Klimafreundliche Lösungen müssten für alle zugänglich sein.

Das Gutachten zeige zudem, dass die bisherige Klimaschutzstrategie soziale Ungleichheiten verstärke. Bandt appellierte an die politischen Entscheidungsträger, für zukunftssichere Investitionen in effiziente Gebäude, nachhaltige Mobilität, erneuerbare Energien und eine fossilfreie Industrie zu sorgen, anstatt sich weiterhin an klimaschädlichen und kurzsichtigen Geschäftsmodellen zu orientieren.

Hintergrund zum Zweijahresgutachten

  • Der Expertenrat für Klimafragen veröffentlichte sein Zweijahresgutachten und untersuchte darin die Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Die Bewertung der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen erfolgte nach den Kriterien Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verteilungswirkungen.
  • Die Berechnungen ergaben, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Klimaziele für 2030 gemäß dem nationalen Klimaschutzgesetz zu erreichen. Zudem werde auch die EU-Vorgabe zur Lastenverteilung (Effort Sharing Regulation) nicht erfüllt.
  • Um die Zielvorgaben für 2030 zu realisieren, sei eine drastische Erhöhung der Emissionsminderungsraten erforderlich. Insbesondere im Verkehrsbereich müsste die jährliche Reduktionsrate im Vergleich zum Trend der letzten zehn Jahre um das Fünffache steigen, während im Gebäudebereich eine 6,5-fach höhere Reduktionsrate notwendig wäre.
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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 05.02.2025