Klage gegen zerstörerische Fischerei auf der Doggerbank

Fabian

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Die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank führt zu einer fortgesetzten Zerstörung geschützter Lebensräume und Artenvielfalt und wird als unrechtmäßig angesehen. Aus diesem Grund hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Bereits Anfang des Jahres hatte der BUND Widerspruch gegen die Fischereipraktiken eingelegt. Dieser Widerspruch wurde von der Bundesregierung nach neun Monaten zurückgewiesen. Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, erklärte, dass die Klage darauf abzielt, das europäische Naturschutzrecht in Deutschland grundlegend zu stärken. Er betonte, dass von effektivem Meeresschutz keine Rede sein könne, solange zerstörerische Praktiken wie die Grundschleppnetz-Fischerei in Schutzgebieten erlaubt seien.

Bedeutung der Doggerbank für die Nordsee

Das Meeresschutzgebiet Doggerbank gilt als ökologisches Herz der Nordsee. Die Grundschleppnetz-Fischerei gefährdet jedoch die geschützte Sandbank und ihre einzigartige Artenvielfalt erheblich. Meeresschutzgebiete spielen eine entscheidende Rolle, um das Artensterben in den Meeren aufzuhalten.

Die internationale Staatengemeinschaft hatte auf der Weltnaturkonferenz 2022 in Montreal beschlossen, 30 Prozent der weltweiten Meeresfläche effektiv zu schützen. Deutschland bleibt jedoch hinter seinen Verpflichtungen zurück. In den letzten Jahren haben Grundschleppnetze die Hälfte der deutschen Meeresschutzgebiete zerstört. Der Verlust der biologischen Vielfalt in Nord- und Ostsee ist seit Beginn der Industrialisierung dramatisch angestiegen.

Rechtslage und Bedeutung für den Naturschutz

Dr. Anna von Rebay von der Kanzlei Ocean Vision Legal wies darauf hin, dass der Widerspruch gegen die jährliche Fischereierlaubnis der Bundesregierung klar gemacht habe, dass diese Erlaubnis unrechtmäßig sei. Sie betonte, dass die Verträglichkeitsprüfung von Projekten in Schutzgebieten ein zentraler Bestandteil des europäischen Naturschutzrechts sei. Deutschland weigere sich jedoch, eine solche Prüfung für die Fischerei durchzuführen. Ziel der Klage sei es, den europäischen Naturschutz zu stärken und ein Modell für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

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Internationale und nationale Perspektiven

Olaf Bandt ergänzte, dass der BUND auf dem Rechtsweg nicht allein sei. Seit der Einreichung des Widerspruchs im Januar hätten Umweltverbände in Spanien und Frankreich ähnliche Verfahren angestoßen. Gleichzeitig gäbe es positive Beispiele: Länder wie Griechenland und Spanien hätten bereits angekündigt, die Grundschleppnetz-Fischerei vollständig aus ihren Meeresschutzgebieten zu verbannen. Bandt appellierte, dass Deutschland diesem Vorbild folgen könne und solle.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 18.11.2024