Förderprogramm für Circular Economy in NRW

Fabian

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms „Kooperationszusammenschlüsse für eine Circular Economy“ die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur ökologischen Transformation der Wirtschaft beitragen. Ziel ist die Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, um eine Circular Economy zu etablieren. Hierfür stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die EU über 8,1 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021–2027 bereit.

Unterstützung für Kooperationszusammenschlüsse

Das Förderprogramm richtet sich an Zusammenschlüsse von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gefördert werden Investitionen in fachliche und organisatorische Unterstützungsleistungen. Ziel ist es, gemeinsam zirkuläre Geschäftsmodelle zu entwickeln und entlang einer Wertschöpfungskette umzusetzen.

Rolle der Circular Economy in der ökologischen Transformation

Umweltminister Oliver Krischer betonte, dass das Ziel sei, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Diese ökologische Transformation erfordere eine erhebliche Kraftanstrengung, biete jedoch die Chance, das Bundesland zu einem der nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte Europas zu entwickeln. Laut Krischer spiele die Circular Economy dabei eine zentrale Rolle. Zirkuläre Produkte und Geschäftsmodelle, darunter Rückführsysteme, Produkt-Service-Systeme und Sharing-Modelle, ermöglichten es, Materialien, Komponenten und Produkte länger im Wirtschaftskreislauf zu halten, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Das Förderprogramm solle dazu beitragen, Nordrhein-Westfalen als Vorreiter der ökologischen Transformation zu stärken, ganz im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und den internationalen Nachhaltigkeitszielen.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

Förderberechtigt sind Kooperationszusammenschlüsse von KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent, wobei De-minimis-Zuwendungen nur gewährt werden, wenn die Ausgaben für den Dienstleister mindestens 250.000 Euro betragen. Insgesamt können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 350.000 Euro gewährt werden.

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Antragsverfahren und Fristen

Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Für die fachliche Bewertung der Projekte ist die Effizienz-Agentur NRW (efa) zuständig. Anträge können ab dem 2. Dezember 2024 über das Antragsportal EFRE.NRW eingereicht werden. Die Frist für die vollständige Antragstellung endet, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, am 31. Dezember 2026.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 02.12.2024