DUH klagt gegen Abtrennung der Gäubahn in Stuttgart

Fabian

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) strebt ein gerichtliches Verfahren an, um das Eisenbahn-Bundesamt dazu zu verpflichten, eine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof zu untersagen – zumindest bis über die Hauptklage in der Sache entschieden worden ist. Ziel des Antrags auf eine einstweilige Anordnung ist es, laut DUH zu verhindern, dass die Deutsche Bahn vollendete Tatsachen schafft. Insbesondere solle die Abtrennung der Gäubahn nicht erfolgen, solange der Stuttgarter Kopfbahnhof parallel zum geplanten Tiefbahnhof weiter betrieben werde und weder für den Bau des Pfaffensteigtunnels eine rechtliche Grundlage noch eine verbindliche Finanzierung vorliege. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte in diesem Zusammenhang, dass der Süden Baden-Württembergs, die Schweiz und Norditalien nicht vom Stuttgarter Bahnknoten abgetrennt werden dürften.

DUH beantragt einstweilige Anordnung gegen Abtrennung der Gäubahn

Berlin, 5. März 2025: Die Deutsche Umwelthilfe hat am 4. März 2025 beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Ziel ist es, zu verhindern, dass die bestehende Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof über die Panoramabahn unterbrochen wird, bevor über die Hauptklage zum Erhalt dieser Verbindung rechtskräftig entschieden ist. Das zweite Klageverfahren der DUH soll sicherstellen, dass die 146 Jahre alte Bahnmagistrale Mailand – Zürich – Singen – Stuttgart nicht – wie von der Deutschen Bahn geplant – bereits am 22. April 2026 abgetrennt wird.

DUH fordert Widerruf der Planfeststellung wegen geänderter Planungen

Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart am 13. Februar 2025 die Rechtsauffassung vertreten hatte, dass die vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse zu Stuttgart 21 keine zeitlichen Beschränkungen für eine Unterbrechung der Gäubahn enthielten, stellte die DUH am 17. Februar 2025 einen Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt. Sie forderte einen befristeten Widerruf der betroffenen Teile der Planfeststellung. Die DUH begründete dies mit der nachträglichen Umplanung, die nun vorsehe, die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve, sondern über den bislang nicht genehmigten Pfaffensteigtunnel an den Flughafen und den künftigen Tiefbahnhof anzuschließen. Sie berief sich dabei auf §49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das einen teilweisen Widerruf ermöglicht, wenn durch nachträglich eingetretene Tatsachen das öffentliche Interesse gefährdet sei. Das Verfahren müsse jedoch rechtskräftig abgeschlossen sein, bevor die Deutsche Bahn Maßnahmen ergreife, die irreversible Fakten schüfen.

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DUH warnt vor dauerhafter Abtrennung der Gäubahn

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch erklärte, dass die Deutsche Bahn derzeit von einem jahrelangen Parallelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof ausgehe. Dennoch plane das Unternehmen, die Gäubahn bereits im April 2026 dauerhaft vom Stuttgarter Bahnknoten zu trennen. In der zweitägigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart sei dies deutlich geworden. Die DUH erhofft sich von der beantragten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ausreichend Zeit, um die offenen rechtlichen und finanziellen Fragen im Rahmen der anhängigen Gerichtsverfahren zu klären. Man setze sich für den dauerhaften Fortbestand der Bahnverbindung ein – nicht nur im Interesse der Menschen im Süden Baden-Württembergs, sondern auch in der Schweiz und in Norditalien.

Juristische Einschätzung: Trennung der Gäubahn rechtswidrig

Der die DUH vertretende Rechtsanwalt Remo Klinger betonte, dass die geplante Unterbrechung der Gäubahn im Frühjahr 2026 nicht nur unnötig, sondern auch rechtswidrig sei. Es gebe weder eine Garantie für den Bau des Pfaffensteigtunnels noch für die Stilllegung des Kopfbahnhofs im Dezember 2026. Diese Sicherheiten seien jedoch zwingend erforderlich, bevor eine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof rechtmäßig erfolgen könne.

Unsicherheit bei Trassenanmeldungen für den Netzfahrplan 2026

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, bis zum 14. April 2025 ihre Trassenanmeldungen für den Netzfahrplan 2026 einzureichen. Diese Frist betrifft den Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis zum 14. Dezember 2026. Sollten die Unternehmen weiterhin davon ausgehen müssen, dass es die Gäubahn-Trasse ab dem 22. April 2026 nicht mehr gibt, weil die bauliche Abtrennung bereits dann erfolgen soll, ist zu befürchten, dass sie auf die Anmeldung verzichten werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 05.03.2025