DUH klagt auf Transparenz bei Parkdaten – Städte ignorieren Auskunftspflicht

Fabian

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Städte Saarbrücken, Lübeck und Dessau-Roßlau eingereicht. Hintergrund ist die seit über sechs Monaten andauernde Weigerung dieser Städte, gesetzlich verpflichtende Informationen zum Parkraummanagement herauszugeben. Bereits im September 2024 hatte die DUH 21 Fragen an insgesamt 105 Städte in Deutschland versandt. Die Anfrage richtete sich an alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie an die fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Nur 41 der angeschriebenen Städte – das entspricht 39 Prozent – antworteten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Monatsfrist. Die schnellste Reaktion kam aus Moers, das bereits nach acht Tagen antwortete.

DUH fordert Einhaltung der Informationspflicht

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass die Missachtung des Rechts auf Informationsfreiheit kein Kavaliersdelikt darstelle. Dieses Recht sei ein zentrales Grundrecht, das eine effektive Beteiligung der Zivilgesellschaft ermögliche. Informationsanfragen dienten dazu, Transparenz und Rechenschaftspflicht in Politik und Verwaltung zu stärken. Resch kritisierte, dass es erschreckend sei, dass anwaltlicher Druck und Klagen nötig würden, um gesetzlich verankerte Auskunftsansprüche durchzusetzen. Umweltdaten, die ohnehin von Städten und Gemeinden erhoben würden, sollten seiner Ansicht nach grundsätzlich und kostenfrei in öffentlichen Online-Portalen zugänglich gemacht werden. Die gestellten Fragen zielten darauf ab, die Öffentlichkeit über Parkregelungen zu informieren und eine Teilhabe an der Gestaltung des öffentlichen Raums zu ermöglichen. Die DUH kündigte an, notfalls per Gerichtsurteil eine Herausgabe der Informationen zu erzwingen.

Viele Städte überschreiten gesetzliche Fristen deutlich

Laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG), das auf der Aarhus-Konvention basiert, müssen Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um einen weiteren Monat zulässig. Dennoch ließen sich einige Städte erheblich mehr Zeit. So antwortete Koblenz erst nach 143 Tagen, Essen nach 140, Chemnitz nach 130 und Mainz nach 102 Tagen. Frankfurt an der Oder bildete mit einer Antwortzeit von 185 Tagen das Schlusslicht. In 15 Fällen reagierten Städte erst, nachdem anwaltliche Schreiben der DUH eingegangen waren.

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Hohe Gebühren schrecken ab

Mehrere Städte setzten Antragsteller mit hohen Gebührenandrohungen unter Druck oder stellten tatsächliche Kosten in Rechnung. Diese Praxis könne insbesondere kleinere Organisationen oder Einzelpersonen von Anfragen abhalten. Die höchste Gebühr androhte die Stadt Magdeburg mit 1.000 Euro. Nach einem Widerspruch reduzierte sich der Betrag auf 168,25 Euro. Auch andere Städte verlangten Gebühren, darunter St. Ingbert im Saarland (200 Euro), Lutherstadt Wittenberg (178,26 Euro), Zwickau (134,72 Euro) sowie Berlin mit 15 Euro.

Kritik an Gebührenpraxis

Robin Kulpa, stellvertretender Leiter des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, äußerte scharfe Kritik an der Erhebung von Gebühren. Seiner Ansicht nach würden einige Städte die Gebührenregelung gezielt einsetzen, um zivilgesellschaftliches Engagement zu unterbinden. Eine Androhung von bis zu 1.000 Euro für eine einfache Anfrage nach Umweltinformationen diene ausschließlich dem Zweck, künftige Anfragen zu verhindern. Selbst Gebühren im dreistelligen Bereich könnten bereits eine abschreckende Wirkung entfalten. Kulpa forderte, die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren für Umweltinformationen vollständig abzuschaffen.

Weitere Veröffentlichungen geplant

Die DUH arbeitet derzeit an der inhaltlichen Auswertung der Rückmeldungen zum Parkraummanagement. Erste Ergebnisse zum Thema Anwohnerparken wurden am 22. Februar 2025 veröffentlicht. Weitere Datensätze sollen in Kürze folgen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 24.03.2025