Stuttgart, 18. Februar 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 davon aus, dass die Deutsche Bahn eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen plant. Eine elfköpfige Delegation des Staatsunternehmens argumentierte in der Verhandlung gegen eine nur wenige Monate dauernde Abbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof – entgegen bisheriger Aussagen und Planfeststellungsunterlagen. Das Gericht bestätigte in seiner Rechtsauffassung, dass die Gäubahn unbefristet gekappt werden könne.
DUH sieht Rechtswidrigkeit der unbefristeten Kappung
Die DUH betrachtet eine mögliche dauerhafte Kappung der Gäubahn als rechtswidrig. Laut Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellungsbeschlüsse befristet teilwiderrufen werden, wenn nachträgliche Änderungen das öffentliche Interesse gefährden. Die Entscheidung, den Pfaffensteigtunnel anstelle eines Anschlusses über die Rohrer Kurve zu bauen, stellt eine solche Änderung dar. Eine daraus resultierende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn beeinträchtigt das öffentliche Interesse erheblich.
Antrag auf befristeten Teilwiderruf beim Eisenbahn-Bundesamt
Vor diesem Hintergrund beantragte die DUH am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnitts 1.5. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass die Gäubahn nicht vor der Inbetriebnahme einer alternativen Streckenführung unterbrochen wird.
Mögliche Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof
Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht nachkommen, plant die DUH eine weitere rechtliche Auseinandersetzung. Neben dem bereits laufenden Berufungsverfahren gegen das Stuttgarter Urteil soll noch im März eine zusätzliche Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht werden.
DUH kritisiert Vorgehen der Deutschen Bahn
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte scharfe Kritik an der Strategie der Deutschen Bahn. Er betonte, dass das Unternehmen vor Gericht vehement für eine bedingungslose Kappung der Gäubahn gestritten habe, ohne betriebliche Notwendigkeiten nachweisen zu können. Dies zeige, dass eine dauerhafte Stilllegung der seit 145 Jahren bestehenden Bahnstrecke beabsichtigt sei. Resch erklärte, dass das Gericht nicht nur die Klagebefugnis der DUH bestätigt habe, sondern auch die Möglichkeit eröffne, ein weiteres Rechtsverfahren zur Erhaltung der Gäubahn einzuleiten. Angesichts fehlender Finanzierungen und noch nicht genehmigter Planfeststellungsbeschlüsse sei eine langfristige Stilllegung der international bedeutsamen Strecke absehbar. Dies gefährde die Interessen von über einer Million Menschen in Süd-Baden-Württemberg und der Schweiz. Er zeigte sich zuversichtlich, dass entweder der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung korrigieren werde oder das Eisenbahn-Bundesamt den Weiterbetrieb und den direkten Anschluss der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof anordnen müsse.
Juristische Einschätzung
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, unterstrich die Bedeutung des neuen Verfahrens. Seiner Einschätzung nach müsse das Eisenbahn-Bundesamt seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die deutliche Verschlechterung der Bahnanbindung über die Gäubahn unterbinden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 18.02.2025