Strengere Regeln für Bioabfall ab Mai 2025

Fabian

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Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen für die Behandlung von Bioabfällen. Laut Bioabfallverordnung dürfen Bioabfälle künftig nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten – dazu zählen alle Fremdstoffe wie Verpackungen oder biologisch abbaubare Kaffeekapseln. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen deshalb keine Kunststoffprodukte in die Biotonne werfen, auch wenn diese als kompostierbar beworben werden. Je weniger Störstoffe im Bioabfall landen, desto hochwertiger kann der daraus entstehende Kompost sein.

Ziel: Weniger Mikroplastik in Umwelt und Böden

Kunststoffe sind derzeit der größte Fremdstoffanteil in Bioabfällen. Sie zerfallen zu Mikroplastik, verschmutzen die Komposterde und gelangen so in Böden und Gewässer. Die neue Regelung soll die Umweltbelastung durch Mikroplastik deutlich verringern und damit Risiken für Mensch und Natur mindern.

Neue Grenzwerte für die Behandlung von Bioabfällen

Ab Mai 2025 darf der Fremdstoffanteil vor der Behandlung nur noch bei maximal 0,5 Prozent liegen. Ausnahmen gelten nur für direkt aus der Biotonne gesammelte Abfälle – hier sind bis zu 1,0 Prozent erlaubt. Die Verantwortung liegt bei Bioabfall-Aufbereitern und -Behandlern, die die angelieferten Bioabfälle kontrollieren und bei Überschreitung der Grenzwerte die Fremdstoffe entfernen müssen. Auch sogenannte biologisch abbaubare Kunststoffe dürfen nicht im Bioabfall landen.

Kommunen regeln die Sammlung – Kontrolle durch Abfallbehörden

Wie Bioabfälle im Haushalt gesammelt werden, legen die Kommunen individuell fest. Die örtlichen Abfallbehörden überwachen die Einhaltung dieser Vorgaben. Bei falsch befüllten Biotonnen drohen Konsequenzen: Diese können vom Abfallbesitzer nachsortiert oder als Restmüll entsorgt werden – auf dessen Kosten. Geldbußen für Verbraucher sind in der Bioabfallverordnung nicht vorgesehen, können jedoch kommunal geregelt sein.

Beitrag der Verbraucher zur Abfalltrennung

Etwa 30 bis 40 Prozent des Siedlungsabfalls bestehen aus Bioabfällen. Dennoch landen viele Bioabfälle immer noch in der Restmülltonne oder enthalten Fehlwürfe. Richtig getrennt gesammelte Bioabfälle ermöglichen eine hochwertige Verwertung, senken die Kosten für die Abfallwirtschaft und helfen, Ressourcen zu schonen und Emissionen zu vermeiden.

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Übergangsfrist für die Branche

Die Novelle der Bioabfallverordnung wurde bereits am 1. Mai 2022 veröffentlicht. Eine Übergangsfrist bis Mai 2025 gab der Branche Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 11.04.2025