Reparatur-Cafés: Bund zahlt bis zu 3.000 Euro Zuschuss

Fabian

Reperatur-Cafe
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Berlin, 25.9.2026: Das Bundesumweltministerium fördert ehrenamtliche Reparatur-Cafés und Selbsthilfewerkstätten erneut mit bis zu 3.000 Euro pro Initiative. Ziel sei es nach Angaben des Ministeriums, Reparaturen vor Ort zu stärken und Ressourcen zu schonen.

Seit dieser Woche können ehrenamtliche Reparatur-Initiativen Zuschüsse beantragen. Das Bundesumweltministerium setzt damit das Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ fort, das es als erfolgreich bezeichnete. Insgesamt stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge sind bis zum 30. Oktober 2026 möglich.

Im Mittelpunkt stehen ehrenamtliche Gruppen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Reparatur defekter Produkte helfen. Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte, mit der Förderung unterstütze das Ministerium Reparaturen konkret und direkt vor Ort. Man müsse nicht alles neu kaufen. Viele Reparaturen könne man selbst erledigen, erst recht mit Tipps, Tricks und Werkzeug aus dem Reparatur-Café.

Schneider zufolge schone das Ressourcen, schütze die Umwelt und stärke nachbarschaftliches Engagement.

Zuschüsse für Werkzeug, Ausstattung und Qualifizierung

Die Mittel werden über die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) vergeben. Gemeinnützige Reparaturinitiativen können damit unter anderem Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Ausstattung finanzieren. Gefördert werden zudem Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen.

Das Ministerium begründete die Förderung damit, dass die Ressourcen eines Produkts umso länger im Kreislauf blieben, je länger es genutzt werde. Reparaturen leisteten einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Zudem schone eine kostengünstige Reparatur den Geldbeutel, da Investitionen in einen Ersatz erst später oder gar nicht notwendig würden.

Zweite Runde auch für Initiativen ohne Vereinsstatus

Der aktuelle Förderaufruf schließt an eine erste Runde an, in der ehrenamtliche Reparaturinitiativen mit dem Status eines eingetragenen Vereins ebenfalls bis zu 3.000 Euro erhielten. Dabei wurden alle 710 antragstellenden Einrichtungen mit durchschnittlich rund 2.700 Euro gefördert.

Die zweite Phase richtet sich ergänzend an Initiativen ohne Vereinsstatus sowie an alle, die in der ersten Runde noch nicht berücksichtigt wurden. Regionale Beschränkungen gibt es nicht; die Mittel werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Nach Angaben des Ministeriums ließen sich mit den 3 Millionen Euro rechnerisch bis zu 1.000 Einrichtungen unterstützen. Wie in der ersten Runde sollten möglichst alle interessierten Initiativen eine Förderung erhalten.

Hersteller werden zur Reparatur verpflichtet

Nach Darstellung des Ministeriums hat die Bundesregierung darüber hinaus das Recht auf Reparatur insgesamt gestärkt. Hersteller unter anderem von Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones werden künftig verpflichtet, diese Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Die Dauer dieses Zeitraums ist im Einzelnen gesetzlich festgelegt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUKN vom 22.09.2026 und wurde Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.