Rechtliche Entscheidung zur Klimawerbung eines Online-Modehändlers

Fabian

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Berlin, 30. Januar 2026 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein juristisches Verfahren gegen den Online-Modehändler Shein erfolgreich abgeschlossen. Nach Angaben der Organisation darf das Unternehmen künftig nicht mehr ohne zusätzliche Erläuterungen mit dem Ziel werben, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Hintergrund ist, dass Shein nach Auffassung der DUH keine ausreichenden Informationen dazu bereitgestellt habe, wie dieses Ziel trotz eines Anstiegs der unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen um 23 Prozent innerhalb eines Jahres erreicht werden soll. Die DUH weist in diesem Zusammenhang generell darauf hin, dass Klimaneutralitätsaussagen mit langfristigem Zeithorizont nachvollziehbar begründet werden müssten.

Forderungen an Politik und laufende rechtliche Schritte

Zur Begrenzung der Umwelt- und Klimabelastungen durch die Textilindustrie fordert die DUH den Bundesumweltminister Carsten Schneider auf, Hersteller und Online-Plattformen stärker in die Verantwortung einzubeziehen. Nach Darstellung der Organisation sollen insbesondere Fast-Fashion-Praktiken über regulatorische Vorgaben wirtschaftlich unattraktiver gemacht werden. Darüber hinaus hat die DUH weitere rechtliche Schritte gegen den Betreiber von Shein, die Infinite Styles Services Co. Ltd., eingeleitet. Dabei geht es um Werbeaussagen zu Produkten, die unter anderem als „lokal“, „umweltfreundlich“ oder „100 % natürlich“ beworben werden.

Einordnung des Geschäftsmodells

Nach Einschätzung der DUH ist das Geschäftsmodell der sogenannten Ultra-Fast-Fashion mit sehr hohen Produktionsmengen und kurzen Produktzyklen mit erheblichen Umwelt- und Klimabelastungen verbunden. Die Organisation verweist darauf, dass große Mengen an Textilien hergestellt, international transportiert und häufig nur kurz genutzt würden. Aus Sicht der DUH sollten solche Geschäftsmodelle künftig stärker reguliert werden.

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, erklärte, die erweiterte Herstellerverantwortung biete die Möglichkeit, strukturelle Veränderungen in der Textilwirtschaft anzustoßen. Sie führte aus, dass eine bloße Beteiligung der Hersteller an Entsorgungskosten aus Sicht der DUH nicht ausreiche. Stattdessen seien verbindliche Umweltkriterien notwendig, die für alle Anbieter und Plattformen gelten müssten. Zudem sprach sie sich für die Förderung langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer Textilien aus. Entsprechende Geschäftsmodelle könnten über einen Fonds finanziert werden, der aus Herstellerabgaben gespeist werde. Die DUH kündigte an, die weiteren Entwicklungen bei Shein zu beobachten und gegebenenfalls zusätzliche rechtliche Schritte zu prüfen.

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Hintergrund: Europäische Vorgaben zur Textilwirtschaft

Mit der EU-Richtlinie (EU) 2025/1892 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien einzuführen. Deutschland muss ein solches System bis zum Sommer 2027 umsetzen. In Ländern wie Frankreich und den Niederlanden bestehen bereits gesetzliche Regelungen, die Hersteller zu Zweitnutzung, Reparaturmöglichkeiten und Recycling von Textilien verpflichten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Ressourcen- und Klimabelastungen der Textilindustrie zu reduzieren, die europaweit zu den rohstoff- und emissionsintensiven Branchen zählt. Ein großer Teil der Textilien besteht aus synthetischen Fasern auf fossiler Basis. Gleichzeitig steigt der Textilverbrauch weiter an: Zwischen 2019 und 2022 nahm er im EU-Durchschnitt von 17 auf 19 Kilogramm pro Person zu. Online-Plattformen wie Shein und Temu tragen nach Angaben der DUH zu dieser Entwicklung bei, da täglich mehrere hunderttausend Pakete – überwiegend per Luftfracht – nach Deutschland importiert werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 30.01.2026