NRW fördert technische Lösungen für sichere Schulstraßen

Fabian

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Nordrhein-Westfalen treibt die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen weiter voran und startet einen Förderwettbewerb für technische Lösungen, mit denen Schulstraßen im Alltag besser gesichert werden können. Dazu zählen beispielsweise automatische Poller, Schranken oder intelligente Zufahrtssysteme. Verkehrsminister Oliver Krischer erklärte, dass damit der nächste Schritt unternommen werde, um Schulstraßen zu einem festen Bestandteil moderner Verkehrssicherheitskonzepte zu machen. Ziel sei es, Kommunen dabei zu unterstützen, bestehende Lösungen vor Ort technisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig neue Standards zu etablieren.

Förderung für Kommunen unterschiedlicher Größe

Gefördert werden Modellprojekte in drei verschiedenen Kommunengrößen:

  • kleine Städte mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • mittlere Städte mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Durch diese Aufteilung sollen unterschiedliche Rahmenbedingungen getestet werden. Das zuständige Ministerium stellt für die Umsetzung technischer Lösungen pro Kommune bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Kommunen können sich bis 30. April 2026 für eine Teilnahme am Wettbewerb bewerben.

Technische Lösungen für sichere Schulstraßen

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen, die Schulstraßen technisch absichern und den Verkehr im Umfeld von Schulen besser steuern sollen. Dazu gehören unter anderem:

  • automatisierte Zufahrtsbarrieren wie Poller oder Schranken,
  • digitale Systeme zur Erkennung berechtigter Fahrzeuge,
  • zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Warnsysteme oder bauliche Verkehrsberuhigungen,
  • die wissenschaftliche Auswertung und Begleitung der Modellprojekte.

Zufahrt für Berechtigte bleibt möglich

Trotz der Einschränkungen für den allgemeinen Verkehr soll die Zufahrt für berechtigte Personen weiterhin gewährleistet bleiben. Dazu zählen beispielsweise Anwohnende oder Einsatzkräfte. Digitale Lösungen könnten hierbei helfen, etwa durch Chipkarten oder andere Zugangssysteme, die eine kontrollierte Einfahrt ermöglichen.

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Rechtssichere Grundlage für Schulstraßen seit 2024

Vor allem im Umfeld von Grundschulen entstehen morgens und mittags häufig gefährliche Situationen. Parkende oder wendende Autos treffen dort auf Kinder, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Tretroller unterwegs sind.

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 durch einen Erlass des Verkehrsministeriums die Einrichtung von Schulstraßen deutlich erleichtert. Der Erlass zeigt Städten und Gemeinden auf, wie Schulstraßen rechtssicher eingerichtet werden können.

Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen 58 neue Schulstraßen eingerichtet. Weitere neun Schulstraßen existierten bereits vor 2023. Damit gibt es aktuell insgesamt 67 Schulstraßen im Bundesland. Auch andere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Regelungen übernommen.

Elternhaltestellen als ergänzende Maßnahme

Ein weiterer Bestandteil vieler Konzepte sind sogenannte Elternhaltestellen im Umfeld von Schulen. Dort können Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, aussteigen und den restlichen Weg zu Fuß zurücklegen.

Damit soll das Risiko gefährlicher Verkehrssituationen durch den sogenannten „Elterntaxi“-Verkehr deutlich reduziert werden. Gleichzeitig ergeben sich zusätzliche Vorteile: Kinder bewegen sich mehr, sammeln eigene Erfahrungen im Straßenverkehr und entwickeln mehr Selbstständigkeit – was wiederum ihr Selbstvertrauen stärkt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 06.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt und redaktionell bearbeitet.