Neue Zahlen: Straßenlärm verursacht Milliardenkosten – DUH fordert strengere Grenzwerte

Fabian

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  • Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen: Straßenlärm verursacht jährlich so hohe Kosten wie Bund seit 1978 in Lärmschutz investiert hat
  • Bund, Länder und Kommunen nutzen das Instrument der Lärmaktionsplanung nur unzureichend
  • DUH fordert bundesweit verbindliche Grenzwerte, wirksame Lärmaktionspläne und ausreichend finanzierte Schutzmaßnahmen

Berlin, 5. März 2026: Straßenverkehrslärm verursacht in Deutschland jährlich Gesundheitskosten von rund 5,1 Milliarden Euro. Das geht aus neuen Berechnungen des Umweltbundesamtes hervor. Zum Vergleich: Seit 1978 hat der Bund insgesamt etwas mehr als fünf Milliarden Euro für den Lärmschutz an Straßen ausgegeben – und damit weniger als die heutigen jährlichen Folgekosten betragen. Angesichts dieser Zahlen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein grundlegendes Umdenken beim Lärmschutz. Nach Ansicht der Organisation fehlt es bislang an einer wirksamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen zur Reduktion von Straßenverkehrslärm. Es gebe weder bundesweit verbindliche Grenzwerte noch ausreichend finanzielle Mittel für konsequente Schutzmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs würden bislang nicht ausreichend genutzt.

Kritik an unzureichender Lärmschutzpolitik

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, Straßenverkehrslärm mache jedes Jahr tausende Menschen krank und verursache Kosten in Milliardenhöhe. Dennoch behandelten Bundesregierung, Länder und Kommunen das Problem weiterhin als Nebensache. Statt wirksamen Schutz sicherzustellen, bleibe es bei unverbindlichen Schwellenwerten und einer unzureichenden Finanzierung. Resch forderte daher bundesweit einheitliche und verbindliche Grenzwerte, damit Lärmaktionspläne tatsächlich wirksame Maßnahmen nach sich ziehen. Die DUH gehe bereits in sieben laufenden Klageverfahren juristisch gegen aus ihrer Sicht unzureichende Lärmaktionspläne vor.

Kritik an geplanter EU-Regelung für E-Autos

Nach Auffassung der DUH ist es zudem widersprüchlich, dass Elektrofahrzeuge künftig durch eine neue EU-Norm Geräuschemissionen erzeugen dürfen, die dem Motorenlärm von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entsprechen.

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Resch erklärte weiter, anstatt gegenzusteuern und das Potenzial leiser Elektromobilität konsequent zu nutzen, solle der Lärm von E-Autos künstlich auf das Niveau von Verbrennern angehoben werden. Das sei aus seiner Sicht absurd. Zusätzlicher, frei wählbarer Motorenlärm sei für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich und diene ausschließlich Marketinginteressen der Hersteller, die ihr markentypisches Motorengeräusch auch im Elektrozeitalter beibehalten wollten. Die Bundesregierung müsse diese Entwicklung stoppen.

Gesundheitsfolgen von Lärm

Lärm gilt nach Luftverschmutzung als zweitgrößter Umweltfaktor für gesundheitliche Schäden. Die jährlichen Gesundheitskosten von 5,1 Milliarden Euro umfassen unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte, kognitive Einschränkungen bei Kindern sowie Depressionen. Trotz dieser Folgen gilt die gesetzliche Regelung zur Minderung von Straßenverkehrslärm als unzureichend, insbesondere im bestehenden Straßennetz. Je nach Bundesland oder Kommune gelten unterschiedliche Schwellen- oder Auslösewerte für Lärmbelastung, die Maßnahmen zum Lärmschutz anstoßen sollen. Selbst bei Überschreiten dieser Werte besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf konkrete Maßnahmen. Sinnvolle Ansätze wie die Instandsetzung maroder Fahrbahnoberflächen in Kombination mit einer Neuaufteilung des Straßenraums scheitern häufig an fehlender Finanzierung, während kostengünstige Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oft am politischen Willen scheitern.

EU-Regelung zu künstlichem Fahrzeuglärm

Parallel dazu wird auf EU-Ebene eine Regelung vorangetrieben, die Herstellern erlaubt, Elektrofahrzeuge mit künstlich erzeugtem Motorenlärm auszustatten. Nach aktuellem Stand soll in der Ergänzung 11 zur UN-Regelung R51.03 das sogenannte „Exterior Sound Enhancement System“ (ESES) eingeführt werden. Dieses äußere Klangverstärkungssystem würde es ermöglichen, dass Elektrofahrzeuge Geräusche verursachen, die in Lautstärke und Charakter denen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ähneln. Der Zweck liege vor allem in der Markencharakterisierung der Fahrzeuge; ein praktischer Nutzen für Verkehrsteilnehmende entstehe dadurch nicht. Technische Vorschriften zu Geräuschemissionen werden in Gremien der EU-Wirtschaftskommission erarbeitet. Umwelt- und Gesundheitsverbände seien dort jedoch zahlenmäßig deutlich unterrepräsentiert und würden regelmäßig überstimmt.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 05.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.