Klage gegen Umweltschäden: BUND fordert Überprüfung der Deponiepläne in Duisburg

Fabian

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Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat rechtzeitig eine Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Deponie auf der Halde Lohmannsheide, den die Bezirksregierung Düsseldorf erlassen hat. Die Halde befindet sich im Nordwesten Duisburgs in der Nähe zum Moerser Stadtgebiet.

Umweltskandal bei neuer Deponieplanung

Es wird berichtet, dass die Planung der neuen Deponie einen ernsthaften Umweltskandal darstellt. Ursprünglich diente die Halde Lohmannsheide als Nass-Auskiesungsfläche und später als Deponie für umweltgefährdende Abfälle aus Industrie und Haushalten. In den 80er Jahren wurde auf dieser unversiegelten Deponie eine Bergehalde errichtet, die jedoch nie vollständig gefüllt wurde. Auf dieser unsanierten Altlast ist nun der Bau einer neuen Deponie geplant, was bedeutende Auswirkungen auf Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung hat.

BUND fordert Sanierung vor Deponieerweiterung

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND aus Duisburg, äußerte, dass durch das Gewicht der geplanten Deponie eine Verpressung und Verschiebung von schädlichen Stoffen ins Grundwasser drohe. Sie betonte, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung voraussetzen sollte, die Fläche zuerst zu sanieren, anstatt eine Deponie zu genehmigen und auf veraltete Methoden wie das Abpumpen von Schadstoffen zu setzen.

Rechtsverstöße im Genehmigungsverfahren

Philipp Schulte, Rechtsanwalt des BUND, erklärte, dass das Vorhaben, bei dem auf einer großen Altlastenfläche neben dem Rhein stetig mehr Abfälle geschichtet werden sollen, offensichtlich rechtswidrig sei. Er kritisierte, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die zahlreichen berechtigten Einwände im bisherigen Verfahren nicht ernst genommen habe, weshalb nun der Gang zum Oberverwaltungsgericht erforderlich sei.

BUND kritisiert mangelnden Gesundheitsschutz

Es wird weiterhin berichtet, dass Naphthalin und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bis heute ins Grundwasser ausgewaschen werden, was in den Unterlagen als breite Schadstofffahnen dokumentiert ist. Der BUND sieht in diesen Umständen einen klaren Mangel an Gesundheitsschutz.

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Breite Unterstützung aus der Bevölkerung

Der BUND genießt die Unterstützung einer großen Gruppe von Bürgern aus Duisburg und Moers, die sich der Gefahren durch zusätzlichen Lärm und Luftschadstoffe sowie der Risiken für das Grundwasser bewusst sind und diese kritisch sehen.

Klageinhalt und rechtliche Bedenken

Mit der Klage fordert der BUND, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2024, der die Errichtung und den Betrieb der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl betrifft, aufzuheben oder hilfsweise als rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären. Der besagte Planfeststellungsbeschluss bezieht sich auf eine Deponie auf einem etwa 20 Meter hohen Plateau, das in den 1980er Jahren als Bergehalde errichtet wurde und nahe dem Rhein liegt. Darunter befindet sich eine alte Kiesgrube, die zwischen 1950 und 1980 mit verschiedensten, teils hochbelasteten Abfällen gefüllt wurde. Durch die Errichtung einer weiteren Deponie auf der Bergehalde würden zusätzliche Schadstoffe und Altlasten mobilisiert und eine notwendige Sanierung der Altlasten dauerhaft unmöglich gemacht.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 19.09.2024