Förderung für Lüdenscheids ÖPNV

Fabian

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Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Krischer überreichte dem Landrat des Märkischen Kreises, Marco Voge, einen Förderbescheid über 2,96 Millionen Euro für das ÖPNV-Angebot in Lüdenscheid. Dieser Betrag deckt 80 Prozent der zusätzlichen Kosten ab, die dem Märkischen Kreis durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke entstehen.

Herausforderungen durch Brückensperrung und Anpassungen im ÖPNV

Verkehrsminister Krischer erläuterte, dass die Sperrung der Rahmedetalbrücke für die Menschen in Lüdenscheid und der Region eine große Herausforderung darstellt. Er betonte die Wichtigkeit, trotz der Belastungen ein zuverlässiges ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten, insbesondere da zusätzliche Busse und Fahrpersonal benötigt werden, was zu Mehrkosten führt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt diese Mehrkosten, um die Verfügbarkeit des ÖPNV während dieser Zeit zu gewährleisten.

Landrat Dankbarkeit über die Unterstützung

Landrat Marco Voge teilte mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich an den entstehenden Mehrkosten beteiligt, was als sehr positive Nachricht empfunden wird. Nach der Sperrung der Brücke im Dezember 2021 passte die Märkische Verkehrsgesellschaft ihr Angebot schnell an die neue Situation an, um den ÖPNV aufrechtzuerhalten. Voge dankte dem Verkehrsminister und allen Beteiligten für die Unterstützung und hob auch den Beitrag seiner Kollegen in der Kreisverwaltung und bei der MVG hervor.

Reaktionen und Maßnahmen der Märkischen Verkehrsgesellschaft auf die Brückensperrung

Die Märkische Verkehrsgesellschaft, das kommunale Verkehrsunternehmen des Märkischen Kreises, musste auf die Verkehrsbelastungen durch Umleitungen seit der Sperrung der Rahmedetalbrücke reagieren. Die Umlaufpläne ließen sich nicht mehr einhalten und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten des Fahrpersonals wurden überschritten. Das Unternehmen reagierte mit der Anmietung zusätzlicher Busse und der Einstellung neuen Personals, um den Fahrplan den neuen Bedingungen anzupassen. Diese Maßnahmen verursachten erhebliche, unvorhersehbare Mehrkosten für den Märkischen Kreis als Eigentümer, an denen sich das Land rückwirkend ab Dezember 2021 mit jährlich knapp 600.000 Euro beteiligt. Diese Unterstützung ist Teil der Förderung nach § 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und wird bis zum voraussichtlichen Ende der Sperrung im Jahr 2026 fortgeführt.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 04.10.2024