EU-Verpackungsverordnung: DUH fordert strengere Maßnahmen in Deutschland

Fabian

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Am 27. November 2024 hat das EU-Parlament die neue EU-Verpackungsverordnung verabschiedet. Nach Zustimmung des Rats der EU könnte die Verordnung Anfang 2025 in Kraft treten. Ziel der neuen Regelung ist es, das Müllproblem in der Europäischen Union erstmals durch verbindliche Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsmüll anzugehen. Dennoch reichen die geplanten Maßnahmen aus Brüssel aus Sicht Deutschlands nicht aus, um eine umfassende Verpackungswende zu erreichen, insbesondere durch den Ausbau von abfallarmen Mehrwegsystemen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert daher zusätzliche Maßnahmen von der zukünftigen Bundesregierung, darunter die Einführung von Abgaben auf bestimmte umweltschädliche Einwegverpackungen.

Kritik an der Umsetzung in Deutschland

  • Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, betonte, dass Brüssel mit verbindlichen Vorgaben für weniger Verpackungsmüll einen entscheidenden Schritt mache, den Berlin bisher nicht vollzogen habe. Obwohl die Förderung von umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien festgehalten sei, habe die amtierende Umweltministerin Steffi Lemke bisher kaum Fortschritte in diesem Bereich erzielt.
  • Metz erklärte weiter, dass Deutschland, um das vorgegebene Ziel einer Reduzierung des Verpackungsabfalls um fünf Prozent bis 2030 zu erreichen, etwa eine Million Tonnen Verpackungen einsparen müsse. Dies sei ohne eine effektive Förderung abfallarmer Mehrwegsysteme nicht umsetzbar.

Verwässerte EU-Vorgaben mit begrenzter Wirkung

Die EU-Verordnung enthalte Vorgaben für Mehrwegverpackungen, beispielsweise für Getränke- und Takeaway-Verpackungen, die jedoch in den Verhandlungen stark abgeschwächt worden seien. Metz wies darauf hin, dass diese Regelungen in Deutschland kaum Auswirkungen hätten, da sie teilweise bereits erfüllt würden.

Forderungen an die künftige Bundesregierung

Die DUH appelliert an die zukünftige Bundesregierung, die nationalen Handlungsspielräume bei der Umsetzung der EU-Verordnung konsequent zu nutzen. Notwendig seien finanzielle Anreize, um Mehrwegsysteme effektiv zu fördern. Konkret fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Getränkeverpackungen wie Plastikflaschen und Dosen sowie 50 Cent auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 27.11.2024