EU-Chemikalienreform gefährdet Verbraucherschutz und Umwelt

Fabian

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Anlässlich der Veröffentlichung des Omnibus-Gesetzes für Chemikalien durch die EU-Kommission äußerte sich Manuel Fernández, Referent für Chemikalienpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisch. Er erklärte, dass die neuen Gesetzesvorschläge der EU den Abbau mühsam erreichter Verbraucherschutzstandards begünstigen würden. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten künftig kaum noch Möglichkeiten, Gefahrenhinweise auf gefährliche Stoffe zu erkennen, und wären somit unter anderem krebserregenden Substanzen in Kosmetikprodukten ausgesetzt. Dies gefährde nicht nur den Gesundheits- und Umweltschutz, sondern untergrabe auch die Planungssicherheit jener Unternehmen, die bereits in die Umsetzung bestehender Vorgaben investiert hätten.

Kritik an überstürzter Deregulierung

Fernández betonte zudem, dass derartige übereilte Omnibusgesetze gegen EU-Recht verstoßen und Teil einer umfassenden Deregulierungsstrategie zugunsten einiger Großunternehmen seien. Die Zielsetzung des europäischen Green Deal, nämlich eine giftfreie Umwelt, müsse weiterhin im Zentrum der Modernisierung des Chemiesektors stehen. Aus seiner Sicht sei es notwendig, die gefährlichsten Chemikalien schrittweise abzuschaffen. Nur so könne die EU langfristig eine führende Rolle im Bereich nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Chemie einnehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Inhalt und Folgen des Chemie-Omnibus

Der sogenannte Chemie-Omnibus ist Bestandteil eines umfassenden Gesetzespakets der EU-Kommission, das darauf abzielt, Bürokratie und Berichtspflichten für Unternehmen zu reduzieren. Geplant sind unter anderem Änderungen an der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (CLP) sowie an der Kosmetikverordnung (CPR). Die Kommission präsentiert diese Maßnahmen als „Vereinfachung“ im Sinne der Wettbewerbsförderung. Allerdings sollen dabei jüngst eingeführte Verbesserungen der CLP-Verordnung, die die Lesbarkeit von Gefahrenhinweisen erhöhen, wieder rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus sieht die geplante Überarbeitung der Kosmetikverordnung eine Lockerung der strikten Vorgaben für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädliche Stoffe (sogenannte CMR-Stoffe) in Produkten wie Shampoos und Cremes vor.

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Rechtsgutachten warnt vor Gesetzesverstößen

Ein aktuelles Rechtsgutachten (auf Englisch) belegt, dass die bisherige Praxis der Deregulierung durch kurzfristige Omnibus-Vorschläge mehrfach gegen geltendes EU-Recht verstößt. Betroffen seien unter anderem das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie wesentliche Verfahrensvorgaben. Diese Vorgehensweise führe zu rechtlichen Unsicherheiten, die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach sich ziehen könnten. Auch für Unternehmen bedeute dies eine Gefährdung ihrer Planungssicherheit.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 09.07.2025