Im europäischen Gesetzgebungsverfahren zur neuen Gentechnik (NGT) droht derzeit eine weitreichende Deregulierung. Im gestrigen Trilogverfahren erzielten die EU-Institutionen eine entsprechende Einigung. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärte dazu, die Einigung im Trilog sei inakzeptabel.
Kritik an fehlender Kennzeichnung und Risikoprüfung
Bandt führte aus, der Wegfall der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel stehe im Widerspruch zum erklärten Willen der großen Mehrheit der europäischen Verbraucherinnen. Dadurch gäbe es künftig keine Selbstbestimmung mehr für Verbraucherinnen sowie für die Land- und Lebensmittelwirtschaft. Er betonte außerdem, es sei nicht hinnehmbar, die Umwelt bewusst unnötigen Risiken auszusetzen, indem die Risikoprüfung für NGT-Produkte entfalle. Zudem komme es nun darauf an, dass Deutschland im Agrarrat dem erreichten Ergebnis nicht zustimme. Eine Mehrheit im EU-Parlament könne sich nur bilden, wenn die EVP gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen stimme. Beschließe eine solche Allianz, dass 450 Millionen Menschen künftig gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung zu sich nehmen müssten, wäre dies nach Bandts Einschätzung ein Tabubruch.
Hintergrund zu den Verhandlungen
Am 3. Dezember verhandelten Vertreter*innen des EU-Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission über die geplante Verordnung zur Regulierung von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT). Zuvor war lange keine Einigung erzielt worden, da die Positionen der drei Institutionen teils deutlich voneinander abwichen. Das Europaparlament hatte in seiner Position sowohl eine Kennzeichnung als auch ein Verbot von Patenten gefordert. Der dänische Ratsvorsitz erreichte nun eine Einigung auf einen gemeinsamen Verordnungsentwurf. Dieser Kompromiss muss im EU-Parlament noch eine Mehrheit finden und im Rat der Mitgliedstaaten sogar eine qualifizierte Mehrheit.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUNDs vom 04.12.2025












