DUH geht juristisch gegen neue Glyphosat-Zulassung vor

Fabian

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Berlin, 10. März 2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die erneute Zulassung eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingeleitet. Nach Einschätzung der DUH wurde die Genehmigung für das umstrittene Totalherbizid rechtswidrig erteilt. Die Behörde, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, hatte zuvor bereits die Zulassung eines Vorgängerprodukts beendet, nachdem die DUH Widerspruch eingelegt und Klage erhoben hatte. Nun richtet sich der Protest der Umweltschutzorganisation gegen die erneute Zulassung eines ähnlichen Mittels.

DUH kritisiert Zulassungspraxis des BVL

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe äußerte Kritik an der Genehmigungspraxis des BVL. Nach seiner Einschätzung widerspricht das Vorgehen der Behörde den im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Verzicht auf Glyphosat. Trotz der bereits offengelegten Bedenken im Zusammenhang mit früheren Genehmigungen sei nun ein vergleichbares Mittel erneut zugelassen worden.

DUH weitet rechtliche Schritte gegen Glyphosat-Anwendungen aus

Nach Angaben der DUH sei es nicht nachvollziehbar, dass Glyphosat-Produkte weiterhin zugelassen werden, obwohl erhebliche Datenlücken bestünden und die Risiken bekannt seien. Die Organisation kündigte an, ihr juristisches Vorgehen gegen den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zu intensivieren. Neben dem aktuellen Widerspruch habe die DUH beantragt, an laufenden Klageverfahren gegen bestehende Anwendungsauflagen beteiligt zu werden. Diese Auflagen dienen dem Schutz der biologischen Vielfalt. Die DUH bekräftigte, alle verfügbaren rechtlichen Mittel nutzen zu wollen, um den Umweltschutz durchzusetzen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 10.03.2025

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