DUH deckt Mängel bei Elektroschrott-Rückgabe im Handel auf

Fabian

© Gabriel Cassan / stock.adobe.com

Berlin, 30.06.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht drei Jahre nach Einführung der gesetzlichen Rücknahmepflicht für Elektroschrott in Supermärkten und Drogerien eine ernüchternde Bilanz. Zwischen April und Mai 2025 testete die DUH stichprobenartig 21 Filialen verschiedener Handelsketten. Das Ergebnis: In nahezu der Hälfte der besuchten Märkte war die Rückgabe von Elektroaltgeräten nicht möglich. Zudem fehlten teils gesetzlich vorgeschriebene Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die DUH plant daher rechtliche Schritte gegen mehrere Handelsunternehmen, die gegen Rücknahme- und Informationspflichten verstoßen haben. In fünf weiteren Fällen konnten bereits außergerichtliche Einigungen erzielt werden. Hier verpflichteten sich betroffene Märkte durch Unterlassungserklärungen, die gesetzlich geforderte Rücknahme künftig ordnungsgemäß umzusetzen.

DUH fordert Gesetzesreform und konsequente Kontrollen

Laut Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sei es ein Armutszeugnis, dass auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Rücknahmepflicht viele Märkte noch immer keine funktionierende Rückgabe ermöglichten. Fehlende Informationen deuteten zusätzlich darauf hin, dass keine Bereitschaft bestehe, den Kundinnen und Kunden eine einfache Rückgabe zu ermöglichen.

Metz forderte die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, entschiedener gegen Verstöße vorzugehen. Zudem müsse Bundesumweltminister Carsten Schneider im Zuge der geplanten Novelle des Elektrogesetzes grundlegende Verbesserungen schaffen – insbesondere mehr Rückgabestellen im Handel und eine bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ausnahme-Regelungen behindern die Umsetzung

Einige Handelsunternehmen berufen sich darauf, aufgrund ihrer geringen Verkaufsfläche nicht zur Rücknahme verpflichtet zu sein. Dies erschwert laut DUH sowohl die behördliche Kontrolle als auch die Orientierung für die Kundschaft.

Die DUH plädiert daher für eindeutige gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören eine einheitliche Kennzeichnung aller Rücknahmestellen im Handel sowie eine allgemeine Rücknahmepflicht für sämtliche Märkte – unabhängig von deren Größe.

Auch interessant:  Klimaklagen der DUH gegen die Bundesregierung; OVwG entscheidet!

Schulung und klare Strukturen gefordert

Marieke Hoffmann, Expertin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, kritisierte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher oft das Kassenpersonal direkt ansprechen müssten, um Elektroaltgeräte abzugeben. Dies führe häufig zu unangenehmen Situationen – insbesondere dann, wenn das Personal ungeschult sei oder Wartezeiten entstünden.

Für eine verbraucherfreundliche Rückgabe seien daher deutlich sichtbare Hinweise im Eingangsbereich, an den Verkaufsregalen sowie im Kassenbereich notwendig. Optimal seien zudem gut platzierte Sammelbehälter oder die Möglichkeit zur Abgabe bei geschultem Personal.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30.06.2025