Am 22. November 2024 hat der Bundesrat ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten in Deutschland unterstützt. Die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer stimmte für eine entsprechende Änderung der Novelle des Elektrogesetzes. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigte sich erfreut über diesen Beschluss und appellierte an die Bundesregierung, das Gesetz zügig anzupassen.
Kritik an Einweg-E-Zigaretten
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärte, die Bundesländer hätten klar signalisiert, dass ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten unausweichlich sei. Sie betonte, dass jährlich mehr als 60 Millionen dieser Geräte in Deutschland entsorgt würden, was eine massive Verschwendung von Ressourcen darstelle. Außerdem wies sie darauf hin, dass bei unsachgemäßer Entsorgung Schadstoffe in die Umwelt gelangen könnten. Auch könnten Einweg-Vapes im Hausmüll oder im Gelben Sack Brände auslösen.
Unzureichende Rücknahmeregelungen des Handels
Metz kritisierte den Vorschlag der Bundesregierung, ausgediente Vapes lediglich über den Handel zurücknehmen zu lassen. Diese Regelung sei von Anfang an unzureichend gewesen, da es keine Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher gebe, die Geräte tatsächlich zurückzugeben. Ohne eine Veränderung der aktuellen Entsorgungspraxis bleibe das Problem bestehen.
Forderung nach schneller Gesetzesänderung
Die DUH forderte Umweltministerin Steffi Lemke auf, die Novelle des Elektrogesetzes so rasch wie möglich zu überarbeiten. Ziel sei es, das Verbot noch im Dezember 2024 im Bundestag zu verabschieden. Metz hob hervor, dass Einweg-E-Zigaretten sowohl klimaschädlich als auch gesundheitsgefährdend seien, weshalb dringender Handlungsbedarf bestehe.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 22.11.2024