Patrick Müller, Referent für Agrarpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), äußerte sich positiv zur Entscheidung des Bundesrates, den Vorstoß einiger CDU-geführter Bundesländer zur Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu stoppen. Statt der geforderten Abschaffung sei vielmehr eine konsequente Ausweitung des Gesetzes notwendig, betonte Müller. Er erklärte, dass die Kennzeichnung dringend auf die Außer-Haus-Verpflegung, auf weitere Tierarten sowie auf den gesamten Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden müsse. Die Länder sollten sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, sondern eine bundeseinheitliche Auslegung des Gesetzes aktiv unterstützen. Ein Gesetz, das erst vor Kurzem in Kraft getreten sei, nun direkt wieder abzuschaffen, stehe im Widerspruch zur dringend benötigten Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe. Dies erschwere darüber hinaus den dringend notwendigen Umbau der Tierhaltung in Deutschland. Müller zeigte sich überzeugt, dass diese Botschaft auch bei der CDU angekommen sein sollte.
Hintergrund zur Bundesratsentscheidung
Am heutigen Tag stimmte der Bundesrat über einen Entschließungsantrag (Drucksache 278/1/25) ab, in dem ursprünglich gefordert wurde, das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder abzuschaffen. Dieses Gesetz war erst in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt worden.
Die Länderkammer änderte den Antrag jedoch ab: Statt einer vollständigen Abschaffung wird nun lediglich eine umfassende Novelle des Gesetzes verlangt. Damit bleibt das grundlegende Transparenzinstrument erhalten.
Forderung nach Weiterentwicklung des Gesetzes
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) steht nun in der Verantwortung, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zügig weiterzuentwickeln. Ein nächster zentraler Schritt sei die Einbeziehung der Gastronomie, um auch in diesem großen Marktsegment eine transparente Kennzeichnung tierischer Produkte zu gewährleisten.
Darüber hinaus fordert der BUND, dass das Gesetz künftig sämtliche Tierarten sowie den gesamten Lebenszyklus der Tiere umfassen solle. Nur so hätten Verbraucher*innen eine echte Wahlmöglichkeit. Gleichzeitig könnten Betriebe, die über gesetzliche Standards hinausgehen, durch höhere Wertschöpfung profitieren.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 11.07.2025












