Bayern stoppt kommunale Einwegsteuer – DUH kritisiert Entscheidung scharf

Fabian

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Die bayerische Staatsregierung hat per Kabinettsbeschluss entschieden, Städten und Gemeinden die Einführung kommunaler Einweg-Verpackungssteuern zu untersagen. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 die Zulässigkeit einer solchen Steuer bestätigt. Doch Bayern gehört zu jenen fünf Bundesländern, in denen dafür eine Genehmigung durch das jeweilige Landesparlament erforderlich ist. Dass Bayern diese Zustimmung nun verweigert, stößt bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf heftige Kritik.

DUH kritisiert Eingriff in kommunale Entscheidungshoheit

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, äußerte, Ministerpräsident Markus Söder entziehe den bayerischen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sich im Kampf gegen Einwegmüll selbstbestimmt zu engagieren. Sie verwies auf die Städte Tübingen und Konstanz, die durch die Einführung kommunaler Verpackungssteuern eine sichtbare Reduktion der Vermüllung im öffentlichen Raum erreicht hätten. Gleichzeitig habe das Mehrwegangebot deutlich zugenommen.

Metz bezeichnete es als skandalös, dass die Staatsregierung Kommunen dieses wirkungsvolle Instrument vorenthalte. In Bayern fielen jährlich mehr als 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall an. Sie forderte den Ministerpräsidenten auf, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Zudem appellierte Metz an die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, ihren Kommunen ebenfalls eine freie Entscheidung zu ermöglichen, da auch dort eine Landesgenehmigung notwendig sei. In den übrigen elf Bundesländern könnten Städte und Gemeinden ohne Zustimmung des Landes Verpackungssteuern einführen – und die DUH rufe sie nun verstärkt dazu auf.

Städte zeigen starkes Interesse an Verpackungssteuern

Nach Angaben der DUH zeigen aktuell 144 Städte bundesweit Interesse an der Einführung einer Steuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Neun Städte und eine Gemeinde haben bereits erste Beschlüsse gefasst und bereiten die Einführung vor: Bonn, Bremen, Freiburg, Hameln, Heidelberg, Köln, die Gemeinde Nellingen, Oberhausen, Rottenburg am Neckar und Troisdorf.

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Weitere 64 Städte – darunter Chemnitz, Flensburg, Gelsenkirchen, Speyer und Würzburg – prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Einführung.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 14.05.2025