Das Umweltbundesamt (UBA) und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) haben auf ihrer Jahrespressekonferenz am 27. Januar aktuelle Zahlen zum Verpackungsrecycling vorgestellt. Die Daten zeigen, dass Recycling in Deutschland wirksam funktioniert und streng kontrolliert wird. Häufig verbreitete Zweifel am Kunststoff- und Glasrecycling halten einer faktenbasierten Überprüfung nicht stand.
Stabile Recyclingquoten mit einzelnen Defiziten
Im Jahr 2024 wurden erneut rund 5,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle aus den Sammlungen der dualen Systeme verwertet. Fünf von acht gesetzlichen Recyclingquoten wurden erreicht oder sogar übertroffen. Wie bereits in den Vorjahren erfüllten Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, Weißblech, Aluminium sowie Kunststoffen die gesetzlichen Zielvorgaben. Dagegen wurden die vorgeschriebenen Quoten für Getränkekartons, Glas- und Verbundverpackungen erneut deutlich verfehlt.
Deutlich steigende Quote bei Kunststoffverpackungen
UBA und ZSVR erklärten anhand aktueller Zahlen, dass die Annahme, Deutschland recycle nur einen geringen Anteil an Kunststoffverpackungen, nicht zutreffe. Tatsächlich sei die werkstoffliche Recyclingquote bei Kunststoffen seit 2018 von 42 Prozent auf 70 Prozent gestiegen. Dr. Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin Kreislaufwirtschaft beim UBA, betonte, diese Entwicklung sei besonders erfreulich. Die Quote liege damit um nahezu 30 Prozentpunkte höher als 2018. Erstmals seien mehr als 70 Prozent der Kunststoffverpackungen dem werkstofflichen Recycling zugeführt worden. Der weit verbreitete Irrglaube, sämtliche Kunststoffabfälle würden verbrannt, könne damit klar widerlegt werden.
Leistungsfähige Sortieranlagen und klare Vorgaben
In der Bevölkerung halte sich weiterhin die Annahme, der überwiegende Teil der Inhalte aus Gelbem Sack oder Gelber Tonne werde verbrannt. Den vorliegenden Daten zufolge gelangt jedoch mehr als die Hälfte dieser Abfälle ins Recycling. Moderne Sortieranlagen trennten die Verpackungen systematisch. Nicht recyclingfähige Verpackungen sowie Fehlwürfe würden überwiegend energetisch verwertet und zur Energiegewinnung genutzt. Materialien wie Turnschuhe, Staubsaugerbeutel oder Schwimmflügel seien allerdings selbst mit moderner Technik nicht stofflich verwertbar. Die gesetzliche Zielquote beziehe sich auf die gesamte Sammelmenge – einschließlich Fehlwürfen und nicht recyclingfähiger Verpackungen. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, erklärte, dass selbst leistungsfähige Sortier- und Recyclinganlagen Versäumnisse im Verpackungsdesign nicht ausgleichen könnten. Mit der EU-Verpackungsverordnung, der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), verschärften sich die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit. Ab 2030 dürften nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar oder wiederverwendbar seien. Entscheidend sei daher eine konsequente Umsetzung recyclinggerechten Designs durch die Hersteller.
Getrennte Glassammlung als Schlüssel
Auch bei Glasverpackungen sei die getrennte Sammlung nach Farben entscheidend für einen funktionierenden Recyclingkreislauf. Behälterglas könne bei sortenreiner Erfassung mehrfach wiederverwertet werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, seien jedoch höhere Sammelmengen erforderlich. Entgegen einer verbreiteten Annahme werde Altglas bei der Entleerung der Container nicht vermischt. Weiß-, Grün- und Braunglas blieben vom Sammelcontainer bis in die Glashütte getrennt, da moderne Sammelfahrzeuge über separate Kammern verfügten. Dr. Bettina Rechenberg erklärte, Glasrecycling ermögliche im Vergleich zur Neuproduktion erhebliche Energieeinsparungen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine korrekte Mülltrennung, da weiterhin zu viel Altglas im Restmüll verloren gehe. Das UBA halte daher zusätzliche Containerstandorte sowie gemeinsame Anstrengungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dualen Systemen, Kommunen und Handel für notwendig, um Sammelmengen und Recyclingquoten weiter zu steigern.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 27.01.2026












