Verfassungsbeschwerde gegen unzureichenden Klimaschutz der Bundesregierung

Fabian

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Auch die neue Bundesregierung habe einen enttäuschenden Start beim Klimaschutz hingelegt. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) bescheinigte dem Koalitionsvertrag keinerlei nennenswerten positiven Impuls zur Erreichung der Klimaziele. Zu einem ähnlichen Urteil gelangten auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Angesichts dieser ernüchternden Einschätzung hätten beide Organisationen ihre bereits im Herbst 2024 eingereichte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht um zusätzliche Argumente erweitert. Der ergänzende Schriftsatz, der dem Bundesverfassungsgericht nun vorliege, analysiere sowohl das neue ERK-Gutachten als auch den kürzlich ins Grundgesetz aufgenommenen Artikel 143h zum Sondervermögen. Daraus gehe hervor, dass auch die schwarz-rote Bundesregierung nicht adäquat auf die Klimakrise reagiere.

Bundesregierung bleibt ambitionslos

Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt äußerte, dass die jüngsten Entwicklungen beim Klimaschutz die bisherigen Befürchtungen leider bestätigten. Auch die aktuelle Bundesregierung agiere gefährlich ambitionslos und plane bislang keine ausreichenden Maßnahmen, um eine Kurskorrektur beim Klimaschutz vorzunehmen. Die deutschen Klimaziele würden verfehlt und das 1,5-Grad-Ziel sei ohnehin außer Reichweite. Daher forderte Bandt die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2025 ein wirksames Klimaschutzprogramm vorzulegen.

Es fehle der Regierung offenbar nicht nur an politischem Willen, sondern auch an den gesetzlichen Mitteln: Im novellierten Klimaschutzgesetz (KSG) seien zentrale Regelungen gestrichen worden. So müsse die Regierung nicht mehr eingreifen, wenn Klimaziele in einzelnen Sektoren verfehlt würden.

Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Klimaschutz

Der Schriftsatz von SFV und BUND gehe ebenfalls auf die Verankerung des Sondervermögens im Grundgesetz ein, konkret auf Artikel 143h. Dieser Artikel verpflichte die Bundesregierung zwar, die Mittel des Sondervermögens auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 auszurichten. Doch nach Auffassung der Organisationen reiche das nicht aus. Die Grundrechte sowie das Staatsziel Umweltschutz verlangten eine deutliche Beschleunigung beim Klimaschutz und der Emissionssenkung. Das verbleibende CO₂-Budget Deutschlands sei bereits stark erschöpft.

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Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV, erklärte, dass Deutschland angesichts der rasenden Klimakrise seinen ohnehin zu schwachen Klimazielen hinterherhinke. Dies stelle ein massives Versagen dar. Ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen reiche allein nicht aus. Das Grundgesetz verpflichte zum Schutz der Lebensgrundlagen – und das erfordere sofortiges Handeln. Nicht erst das Jahr 2045, sondern die unmittelbare Zukunft der nachfolgenden Generationen müsse im Mittelpunkt stehen.

Klimaschutz als Menschenrecht

Beide Organisationen betonten, dass die Klimakrise die Risiken für Mensch und Umwelt dramatisch erhöhe. Klimaschutz sei daher ein Menschenrecht. Die Verfassung verpflichte die Bundesregierung, die Grundrechte und Freiheiten der Bürger:innen durch wirksame Klimapolitik und ambitionierte Ziele zu wahren. Dennoch bleibe die Regierung wirksame Maßnahmen bislang schuldig. Damit riskiere sie die verfassungsmäßigen Freiheiten. Aus diesem Grund hätten SFV und BUND im Herbst gemeinsam mit vier Einzelklagenden Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Frage, ob die Bundesregierung laut KSG zu Sofortprogrammen verpflichtet sei, habe das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des BUND hin das Verfahren ausgesetzt. Damit wolle das Gericht offenbar abwarten, ob das Bundesverfassungsgericht das novellierte KSG für verfassungsgemäß halte.

Weitere Gutachten und Beschwerden in Vorbereitung

Ein Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt für den SFV solle in der zweiten Juli-Hälfte veröffentlicht werden. Es befasse sich mit der aktuellen Diskussion um das Sondervermögen und analysiere, dass dessen Ausgestaltung die Dringlichkeit der Klimaneutralität weitgehend verkenne.

Hintergrund zur Verfassungsbeschwerde

Die aktuelle Beschwerde sei eine von insgesamt drei, die von fünf deutschen Umweltverbänden gemeinsam mit Kläger:innen aus der Zivilgesellschaft erhoben worden seien. Neben SFV und BUND gehörten auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch zu den Beschwerdeführenden. Im Mittelpunkt stehe dabei die als unzureichend kritisierte Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 26.06.2025