In einem offenen Brief zur Bauministerkonferenz ab dem 20. November forderten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Architects for Future (A4F) und der NABU die Bauministerinnen und -minister der Bundesländer auf, bestehende Hemmnisse für Umbau, Sanierung und die Weiternutzung vorhandener Gebäude zu reduzieren. Angesichts knapper Ressourcen, steigender Baukosten und verfehlter Klimaziele müsse das Bauen im Bestand zur Regel werden. Nach Auffassung der Organisationen seien dafür vereinfachte Verfahren, klare Vorgaben und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen notwendig – sowohl für Bauherrinnen und Bauherren als auch für Planungsbüros und Kommunen. Aktuell würden lange Genehmigungsprozesse, unzureichender Bestandsschutz, strikte Abstandsflächenregelungen und starre Stellplatzpflichten Umbauprojekte ausbremsen und damit die schnelle Schaffung von bezahlbarem Wohnraum behindern.
Beispiele aus den Bundesländern
Als positiv wurden von den Verbänden die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen hervorgehoben, die bereits fortschrittliche Ansätze verfolgen. Diese gelte es aus Sicht des Bündnisses zu bündeln und weiterzuentwickeln, um eine bundeseinheitliche, planungssichere Regelung für Bauvorhaben im Bestand zu schaffen.
Bedeutung des Erhalts von Grünflächen (NABU)
Stefan Petzold, Senior-Referent für Siedlungsentwicklung des NABU, erklärte laut Mitteilung, dass die spürbaren Folgen der Klimakrise deutlich machten, wie wichtig der konsequente Erhalt von Grünflächen sei. Der jüngst im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Baumentscheid bestätige seiner Ansicht nach, wie relevant verbindliche Maßnahmen zum Schutz städtischer Natur seien. Gleichzeitig betonte er die Bedeutung bezahlbaren Wohnraums. Umbau und Optimierung des Bestands böten nach seiner Einschätzung die Chance, sowohl Grünflächen zu sichern als auch neuen Wohnraum zu schaffen. Von der Bauministerkonferenz erwarte der NABU deshalb, dass genau dieser Schwerpunkt in der kommenden Novelle des Baugesetzbuchs gesetzt werde.
Umbau vor Neubau durch rechtliche Anpassungen (DUH)
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte, dass die Bauministerinnen und -minister nun eine Novelle der Musterbauordnung anstoßen müssten, die Sanierungen und Umbauten im Bestand klar gegenüber Neubau priorisiere. Dies könne durch den Abbau von Hürden bei Nutzungsänderungen und Umbauten sowie durch eine bundesweite Genehmigungspflicht für Abrisse erreicht werden. Nach den jüngsten Debatten über einen „Bau-Turbo“ seien weitere gesetzliche Schritte in Landesbauordnungen und im Baugesetzbuch erforderlich, um Umbau, Nachverdichtung und Innenentwicklung voranzubringen. Deutschland brauche, so Metz, einen regelrechten „Umbau-Turbo“, um Klima und Ressourcen zu schützen. Über eine starke Raumordnungsplanung könnten zudem Entsiegelung und Stadtbegrünung verbindlich als Maßnahmen zur Klimaanpassung etabliert werden.
Ganzheitliche Planung und Verantwortung (Architects for Future)
Andrea Bitter von Architects for Future Deutschland betonte, dass Baugesetzbuch, Landesbauordnungen und Vorgaben aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) nicht länger getrennt voneinander betrachtet werden dürften. Es sei ein abgestimmtes Regelwerk erforderlich, das Klimaschutz, soziale Verantwortung und planerische Qualität gemeinsam denke – auf allen staatlichen Ebenen. Die Kommunen nähmen dabei eine Schlüsselrolle ein und müssten stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Laut Bitter sei klar erkennbar, dass Leerstände aktiviert, Gebäude umgenutzt, Flächen effizienter verwendet und Städte klimaresilient umgestaltet werden müssten. Der Umbau müsse zum Regelfall werden, da Alternativen weder ökologisch noch sozial oder ökonomisch tragbar seien. Sie warnte, dass ohne sofortiges und umfassendes Handeln die noch bestehenden Chancen verspielt würden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU DE e.V. vom 19.11.2025












