Urteil: CO₂-Werbung von Fluggesellschaft ist irreführend

Fabian

© narak0rn / stock.adobe.com

Berlin, 24. März 2025 – Eine Umweltorganisation hat vor einem Landgericht einen wichtigen Erfolg gegen die Werbepraxis eines Luftfahrtunternehmens erzielt. Das Gericht untersagte es dem Unternehmen, mit Aussagen wie „CO₂-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“ zu werben. Das Versprechen eines Ausgleichs und einer Reduktion der Emissionen wurde als nicht haltbar eingestuft (Az. 84 O 29/24). Die Kammer sah darin einen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot irreführender Werbung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Umweltverband sieht Verbraucher getäuscht

Ein Sprecher der Umweltorganisation erklärte, es handle sich um eines der klarsten und bedeutendsten Urteile, die man bisher im Kampf gegen Verbrauchertäuschung und sogenanntes Greenwashing erreicht habe. Das Gericht habe bestätigt, dass Kundinnen und Kunden durch die Werbung systematisch getäuscht würden, indem suggeriert werde, man könne durch eine zusätzliche Zahlung eine Flugreise klimaneutral gestalten. Angesichts der hohen Klimabelastung durch den Luftverkehr sei dies besonders problematisch.

Das Gericht habe auch festgestellt, dass eine tatsächliche Klimaneutralität nicht erreicht werde und alternative Treibstoffe keine unmittelbare Emissionsminderung ermöglichten. Die Umweltorganisation forderte das betroffene Unternehmen dazu auf, auf Kurzstreckenflüge im Inland zu verzichten und stattdessen wieder Bahnangebote einzuführen – wie es in der Vergangenheit bereits der Fall gewesen sei.

Kritik an mangelnder Transparenz

Auch aus dem Bereich der ökologischen Verbraucherberatung wurde Kritik geäußert. Die Rechenmodelle des Unternehmens bildeten lediglich einen kleinen Teil der tatsächlichen Klimawirkung von Flügen ab. Diese seien in Wahrheit zwei- bis fünfmal höher als die in der Werbung genannten CO₂-Werte.

Fluggäste würden durch unzureichende Informationen in dem Glauben gelassen, klimaneutral zu reisen – obwohl die Kompensationsmaßnahmen kaum Wirkung zeigten. Das Urteil sei ein deutliches Signal an alle Anbieter, mit solchen Versprechen vorsichtig umzugehen. Unternehmen sollten irreführende Aussagen zur angeblichen Klimaneutralität unverzüglich einstellen.

Auch interessant:  Genehmigung von Gasbohrungen vor Borkum trotz Protesten und Umweltbedenken

Gericht: Unklare Angaben und irreführende Aussagen

Laut Urteilsbegründung werde Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ausreichend erklärt, in welchem Umfang und auf welche Weise eine Kompensation erfolgen solle. Auch die Berechnungsgrundlage der Emissionen sowie deren Bedeutung für die Gesamtwirkung auf das Klima blieben unklar.

Insbesondere die Aussage, ein Flug könne durch einen freiwilligen Beitrag klimaneutral gestaltet werden, sei nach Einschätzung des Gerichts irreführend. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass in der Werbung ein Klimaschutzprojekt angeführt wurde, das zum Zeitpunkt der Werbeschaltung bereits nicht mehr unterstützt wurde. Auch der Eindruck, alternative Kraftstoffe würden den konkreten Flug direkt betreffen, wurde als Täuschung gewertet.

Ähnliche Entscheidung in früherem Verfahren

Bereits im Vorjahr war ein Tochterunternehmen eines großen Luftfahrtkonzerns in einem ähnlichen Fall durch ein Oberlandesgericht zur Unterlassung vergleichbarer Werbeaussagen verurteilt worden (Az. 6 U 45/24).

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 24.03.2025