Umbau statt Neubau: Bündnis fordert klare Regeln für klimafreundliches Bauen im Bestand

Fabian

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  • Höheres Tempo und gemeinsame Zielsetzung der Länder schaffen mehr Planungssicherheit, um Umnutzung und Umbau zum Standard zu machen
  • Offener Brief an Bauministerinnen und -minister fordert gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen sowie verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für einen „Umbau-Turbo“
  • Bündnis fordert u. a. eine bundesweite Genehmigungspflicht für Abrisse, die Verankerung von Umbauordnungen in allen Bundesländern, die Weiterentwicklung des Baugesetzbuchs zu einem Umbau-Gesetzbuch sowie eine vorausschauende Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie

Allgemeines

Berlin, 19.11.2025: In einem offenen Brief zur Bauministerkonferenz ab dem 20. November fordern mehrere Umwelt- und Bauinitiativen die Bauministerinnen und -minister der Länder auf, bestehende Hürden für Umbau, Sanierung und Weiternutzung von Bestandsgebäuden abzubauen. Angesichts knapper Ressourcen, steigender Baukosten und verfehlter Klimaziele müsse das Bauen im Bestand zur Regel werden. Benötigt würden vereinfachte Verfahren, klare Regeln und verlässliche Rahmenbedingungen für Bauherrschaften, Planungsbüros und Kommunen. Nach Ansicht der Organisationen verzögern aktuell lange Verfahren, unzureichender Bestandsschutz, strenge Abstandsflächen und starre Stellplatzpflichten viele Umbauvorhaben und behindern die schnelle Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Beispiele aus Bundesländern und Bedarf an einheitlichen Regelungen

Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Niedersachsen setzten bereits positive Impulse. Diese Ansätze müssten gebündelt und weiterentwickelt werden, um eine überregional einheitliche und planungssichere Grundlage für das Bauen im Bestand zu schaffen.

Priorisierung von Umbau und Bestandserhalt

Eine Vertreterin einer Bundesgeschäftsführung im Umweltbereich betonte, dass die Bauministerinnen und -minister eine Novelle der Musterbauordnung anstoßen müssten, die Altbausanierung und Umbau gegenüber dem Neubau priorisiere. Dies könne nur gelingen, wenn Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten abgebaut sowie eine Genehmigungspflicht für Abrisse eingeführt werde. Sie erklärte, dass nach den Debatten über ein beschleunigtes Bauen weitere Schritte in den Landesbauordnungen und im Baugesetzbuch erforderlich seien, um Umbau, Nachverdichtung und Innenentwicklung zu stärken. Deutschland benötige einen klaren politischen „Umbau-Turbo“, um Klima und Ressourcen zu schonen. Über eine starke Raumordnungsplanung ließen sich zudem Entsiegelung und Stadtbegrünung verbindlich als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verankern.

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Einheitliches Regelwerk und stärkere kommunale Einbindung

Eine Sprecherin einer baubezogenen Zukunftsinitiative hob hervor, dass Baugesetzbuch, Landesbauordnungen und europäische Gebäuderichtlinie nicht länger getrennt voneinander betrachtet werden dürften. Erforderlich sei ein Regelwerk, das Klima, soziale Verantwortung und planerische Qualität gemeinsam denke – auf allen politischen Ebenen. Kommunen nähmen bei der Umsetzung eine Schlüsselrolle ein und müssten deshalb stärker einbezogen werden. Sie betonte, dass Leerstand aktiviert, Gebäude umgenutzt, Flächen effizienter verwendet und Lebensräume klimaresilient gestaltet werden müssten. Umbau müsse zum Regelfall werden, da andere Wege ökologisch, sozial und ökonomisch nicht mehr tragfähig seien. Unterlasse man umfassendes und sofortiges Handeln, würden entscheidende Chancen verspielt.

Schutz von Grünflächen und intelligente Nutzung des Bestands

Ein Vertreter des NABU führte aus, dass die spürbaren Folgen der Klimakrise deutlich machten, wie wichtig der konsequente Erhalt von Grünflächen sei. Ein jüngst auf Landesebene beschlossener Baumentscheid zeige, welche Bedeutung verbindliche Maßnahmen für den Schutz städtischer Natur hätten. Gleichzeitig bestehe ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Intelligente Lösungen im Bestand böten die Möglichkeit, Grünflächen zu sichern und dennoch Wohnraum zu schaffen. Von der Bauministerkonferenz werde daher erwartet, diesen Schwerpunkt bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuchs zu setzen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 19.11.2025