Berlin, 29. November 2024: In drei deutschen Meeresschutzgebieten der Ostsee – Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank – wird die Grundschleppnetzfischerei zumindest teilweise untersagt. Diese Entscheidung hat die EU-Kommission gestern bekannt gegeben. Sie basiert auf einem Vorschlag der Ostseestaaten aus dem Jahr 2022 und zielt darauf ab, empfindliche Sandbänke und Riffe in diesen Gebieten zu schützen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht weit genug gingen.
Kritik der DUH: Einschränkungen als unzureichend bewertet
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, die neuen Verbote seien lediglich ein kleiner Trost. In der Mehrheit der Ostsee-Schutzgebiete bleibe die Grundschleppnetzfischerei weiterhin erlaubt, insbesondere in den küstennahen Regionen, wo der Fischereidruck besonders hoch sei. Diese Art der Fischerei zerstöre den Meeresboden, führe zu hohen Mengen an Beifang und setze Kohlenstoff aus dem Sediment frei. Dadurch würden die ohnehin stark geschädigten Meeresökosysteme sowie deren Tierwelt weiter bedroht. Müller-Kraenner betonte, dass darunter auch die Dorschpopulation leide.
Dorschbestand stark gefährdet
Der Dorsch, einst als „Brotfisch“ der deutschen Ostseefischerei bekannt, sei heute in großen Exemplaren fast ausschließlich in den Grundschleppnetzen der Schollenfischerei zu finden, so Müller-Kraenner weiter. Diese Entwicklung verdeutliche den kritischen Zustand der Bestände und die Dringlichkeit effektiver Schutzmaßnahmen.
Forderung nach strenger Regulierung
Die DUH forderte eine strikte Verträglichkeitsprüfung für die Grundschleppnetzfischerei in sämtlichen Schutzgebieten der Ostsee. Müller-Kraenner erklärte zudem, es seien weitergehende Beschränkungen notwendig, um die Meeresökosysteme nachhaltig zu schützen und deren Regeneration zu ermöglichen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 29.11.2024