Die Stadt Steinfurt hat den ersten EFRE-Förderbescheid des Programms „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ über 3,5 Millionen Euro erhalten.
Ziel der Förderung: Nachhaltige Mobilität und Pendlerverkehre
Mit dem Projekt, das durch Mittel aus der EU und des Landes finanziert wird, verfolgt die Kreisstadt Steinfurt das Ziel, die Mobilitätswende sowohl lokal als auch regional voranzubringen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung nachhaltiger Pendlerverkehre. In der aktuellen Förderperiode 2021–2027 wurde erstmals ein EFRE-Förderzugang im Bereich der städtischen und regionalen Mobilität geschaffen. Die Maßnahmen in Steinfurt sind so aufeinander abgestimmt, dass sie umweltfreundliche Mobilität unterstützen. Dazu gehört die Aufwertung der beiden Bahnhöfe und einer Bushaltestelle zu Mobilstationen sowie ein gezielter Lückenschluss im Fahrradnetz, der die Route Zwolle–Münster insbesondere für Pendler attraktiver macht. Verkehrsminister Oliver Krischer betonte bei der Übergabe des Förderbescheides im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Steinfurt, sondern die gesamte Region von jedem umweltfreundlich zurückgelegten Weg profitieren würden, da dadurch der Ressourcen- und Flächenverbrauch reduziert und klima- sowie gesundheitsschädliche Emissionen verringert werden.
Struktur und Finanzierung des Förderprogramms
Das Förderprogramm „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ unterstützt kommunale und regionale Mobilitätskonzepte, die auf nachhaltige Mobilitätsentwicklungen abzielen. Das in Steinfurt umgesetzte Maßnahmenpaket ist Teil des Mobilitätskonzepts der Stadt und entspricht den Zielen des Förderprogramms. Die Gesamtinvestition für das Projekt beträgt rund 4,4 Millionen Euro, wovon etwa 3,5 Millionen Euro aus Fördermitteln stammen. Diese Summe setzt sich zu 30 Prozent aus Landes-Kofinanzierung und zu 50 Prozent aus EU-Mitteln zusammen.
Bedeutung des Projekts für die Mobilitätswende
Das Projekt zeigt, wie EU- und Landesmittel im Sinne der Mobilitätswende vereint und gezielt eingesetzt werden können. Der Minister erklärte, dass dieses erste genehmigte Projekt als Beispiel dafür gelte, wie der neu geschaffene Förderzugang genutzt werden könne, um nachhaltige Mobilität auf kommunaler Ebene zu fördern und dabei die Ziele der Landesregierung und der EU zu berücksichtigen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 04.11.2024