SRU-Gutachten stärkt Klimaklage der DUH

Fabian

Justizia: Klimaklage
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Das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) unterstützt zentrale Kritikpunkte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am aktuellen Klimaschutzgesetz und verleiht ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung zusätzlichen Auftrieb. Die Fachleute kommen zu dem Ergebnis, dass die Abschwächung des Gesetzes – insbesondere die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele – die Erreichung der deutschen Klimaziele deutlich gefährde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, die Länder sowie mehrere Fachinstitutionen aufgefordert, bis zum 15. Oktober 2025 zu den Verfassungsbeschwerden der DUH und weiterer Umweltverbände Stellung zu nehmen.

Unterstützung für die DUH-Forderungen

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, erklärte, das Gutachten des SRU verleihe der Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz zusätzlichen Rückenwind. Der SRU teile die Einschätzung der DUH, dass mit der Änderung des Gesetzes das Erreichen der Klimaschutzziele erheblich unwahrscheinlicher werde. Statt die Aufhebung der Sektorziele zu verteidigen und Verantwortung zu verwässern, sei eine Politik nötig, die das Pariser Klimaabkommen ernst nehme und das CO₂-Budget als verbindliche Grenze anerkenne. Die DUH fordere von der Bundesregierung sofortiges Handeln: Nur durch eine Rückkehr zu klarer Sektorverantwortung, die Festlegung eines Paris-kompatiblen CO₂-Budgets sowie die schnelle Verabschiedung eines Klimanotfallprogramms könne der Rückstand beim Klimaschutz aufgeholt und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen gesichert werden.

Warnung vor Verfassungsverstoß

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betonte, das Gutachten des SRU habe großes Gewicht. Bereits 2021 habe das Bundesverfassungsgericht sich maßgeblich auf die Einschätzungen des SRU gestützt. Wenn die aktuellen Budgetberechnungen darauf hinwiesen, dass selbst ein großzügig bemessenes CO₂-Budget bereits im Jahr 2033 aufgebraucht sein werde, sei dies eine ernstzunehmende Warnung. Daraus ergebe sich wissenschaftlich fundiert, dass die Bundesregierung ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zum Schutz künftiger Generationen nicht ausreichend nachkomme. Dies sei ein deutliches Signal für die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Klimaschutzgesetzes.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 15.10.2025