Heute haben Haustiere einen wesentlich höheren Stellenwert als in der Vergangenheit. Sie werden oft als vollwertige Familienmitglieder betrachtet und erhalten eine umfassende veterinärmedizinische Betreuung. Dazu gehören nicht nur regelmäßige Wurmkurbehandlungen und Maßnahmen gegen Flöhe und Zecken, sondern auch Herztherapien und Behandlungen bei Arthrose. Diese medizinischen Maßnahmen tragen dazu bei, schwere Erkrankungen zu verhindern und die Lebensqualität der Tiere zu verbessern. Außerdem schützen sie Menschen vor Zoonosen, also Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können. Um den Schutz von Tieren, Menschen und der Umwelt sicherzustellen, ist ein achtsamer Umgang mit Tierarzneimitteln unerlässlich.
Vor der Marktzulassung eines Tierarzneimittels wird seine Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit gründlich überprüft. Diese Prüfung umfasst die Sicherheit des Mittels für das Tier, den Anwender und die Umwelt. Allerdings lassen sich Umwelteinträge nicht völlig vermeiden. Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte können über Kot und Urin ausgeschieden werden, und unsachgemäße Entsorgung von Behältern oder Arzneimittelresten kann ebenfalls zu Umweltschäden führen.
Tierhalter können aktiv dazu beitragen, Umwelteinträge zu minimieren, indem sie folgende Punkte beachten:
1. Tierarzneimittel sollten ausschließlich nach Anweisung des Tierarztes und gemäß der Packungsbeilage verwendet werden.
2. Reste und leere Behälter müssen über den Restmüll oder spezialisierte Sammelstellen entsorgt werden und dürfen nicht in Toilette oder Waschbecken gelangen. Informationen zu regionalen Entsorgungsrichtlinien sind auf der Website www.arzneimittelentsorgung.de verfügbar.
3. Die Verwendung von Hundekotbeuteln zur Aufsammlung und Entsorgung von Hundekot über den Restmüll kann helfen, Umwelteinträge zu verringern und das Risiko von Infektionen wie Würmern zu senken. Auch Katzenstreu sollte über den Restmüll entsorgt werden.
4. Bei äußerlich angewendeten Floh- und Zeckenmitteln, wie Halsbändern oder Spot-ons, ist es oft erforderlich, bestimmte Zeitabstände vor engem Kontakt oder dem Baden des Tieres einzuhalten. Dies verhindert, dass das Mittel vor der vollständigen Trocknung oder Aufnahme abgewaschen wird, was sowohl die Umwelt als auch die Wirksamkeit des Mittels beeinträchtigen könnte. Halsbänder sollten vor dem Baden entfernt werden. Details zu den Anwendungsvorschriften und Zeitvorgaben finden sich in der Packungsbeilage. Es kann auch sinnvoll sein, ausgebürstetes oder geschorenes Haar über den Restmüll zu entsorgen, um unbeabsichtigte Umwelteinträge zu vermeiden.
5. Sollten nach der Anwendung eines Tierarzneimittels Auffälligkeiten auftreten, sollte dies mit dem behandelnden Tierarzt besprochen werden. Unerwünschte Ereignisse, einschließlich möglicher Umweltwirkungen, sind an das entsprechende Unternehmen oder die zuständigen Behörden zu melden.
6. Tierarzneimittel sollten niemals abweichend von der ärztlichen Anweisung oder der Packungsbeilage verwendet werden. Besonders wichtig ist es, Tierarzneimittel nicht ohne tierärztliche Beratung für andere Tierarten zu verwenden. Dies kann nicht nur die Wirksamkeit beeinträchtigen, sondern im schlimmsten Fall zu schweren oder sogar tödlichen Reaktionen führen. Das gleiche gilt für die Verwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren.
Tierarzneimittel sind gründlich geprüfte Hilfsmittel zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Tieren. Ein sorgfältiger und bewusster Umgang mit ihnen schützt nicht nur das Tier, sondern auch Menschen und die Umwelt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband für Tiergesundheit e.V./ Veröffentlicht am 22.08.2024