Rechtsgutachten: Rückbau des Radwegs auf Kantstraße unzulässig

Fabian

© Mickis Fotowelt / stock.adobe.com

Ein aktuelles Rechtsgutachten, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass der geplante Rückbau des Radwegs auf der Berliner Kantstraße rechtswidrig ist. Geplant ist, den Radverkehr künftig gemeinsam mit dem Busverkehr auf eine Spur zu verlagern, während die bisherige Kfz-Fahrspur und ein Parkstreifen bestehen bleiben sollen. Nach den geltenden Regelwerken dürfte die verbleibende schmale Busspur jedoch lediglich 150 bis 200 Radfahrende pro Stunde aufnehmen – ein Wert, der auf der Kantstraße regelmäßig überschritten wird. Dies belegen sowohl Messungen der DUH als auch Informationen der Senatsverwaltung.

DUH fordert Erhalt des Radwegs und Abschaffung des Parkstreifens

Die Deutsche Umwelthilfe fordert stattdessen die ersatzlose Streichung des Parkstreifens. Auf diese Weise könnten Rad- und Busverkehr sowie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ausreichend Raum erhalten. Darüber hinaus kündigt der Verband rechtliche Schritte an, sollte der Rückbau dennoch erfolgen.

Kritik an der Verkehrspolitik und rechtliche Bedenken

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte scharfe Kritik an der zuständigen Verkehrssenatorin Bonde. Er warf ihr vor, mit ihrer Entscheidung Parkplätze über die Sicherheit und Bedürfnisse von Radfahrenden zu stellen. Dies sei politisch wie menschlich skandalös und juristisch nicht haltbar. Für den Fall, dass der Rückbau umgesetzt werde, kündigte Resch eine gerichtliche Klage an. Die DUH wolle die Berliner Bürgerinnen und Bürger sowie die Verkehrswende in der Hauptstadt weiterhin schützen.

Verstöße gegen Mobilitätsgesetz und Radverkehrsplan

Das Gutachten kritisiert darüber hinaus, dass die Planungen der Senatsverwaltung gegen das Berliner Mobilitätsgesetz und den Berliner Radverkehrsplan verstoßen. Dieser Plan – eine rechtsverbindliche Verordnung – erlaubt eine Mitnutzung von Busspuren durch Radfahrende nur im Ausnahmefall und schreibt in diesem Fall eine Mindestbreite von fünf Metern vor. Diese Anforderung könne auf der Kantstraße nicht erfüllt werden.

Auch interessant:  Neuer Anlauf im Sandabbau-Streit um den Nürnberger Reichswald

Positive Bilanz des Pop-up-Radwegs seit 2020

Seit seiner Einrichtung im Jahr 2020 hat der 3,6 Kilometer lange Pop-up-Radweg auf der Kantstraße eine Verdreifachung des Radverkehrs bewirkt – damit ist er der längste seiner Art in Deutschland. Zudem hat sich laut Untersuchungen der DUH die Luftqualität in der Umgebung signifikant verbessert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 22.07.2025