Rechtliche Schritte gegen Ausweitung von Emissionsgrenzwerten bei Raffinerie

Fabian

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Freitag Widerspruch gegen eine vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) erteilte Ausnahmegenehmigung für die Raffinerie PCK Schwedt eingelegt. Gleichzeitig wurde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gestellt. Die Genehmigung erlaubt es dem Unternehmen, im Tagesmittel bis zu 1.000 Milligramm Schwefeldioxid pro Normkubikmeter (mg/Nm³) auszustoßen. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 200 mg/Nm³.

Kritik an Genehmigungsverfahren

Nach Einschätzung der DUH bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der erteilten Ausnahme. Die Organisation verweist auf Vorgaben der Industrie-Emissionsrichtlinie sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach eine solche Genehmigung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem wird kritisiert, dass sich die Entscheidung auf die Jahresgesamtfracht der Emissionen stütze, während das Bundes-Immissionsschutzrecht laut DUH auf Tages- und Halbstundenmittelwerten basiert.

Hinweise auf technische Alternativen

Nach Angaben der DUH verfügt die Raffinerie derzeit nicht über eine Entschwefelungsanlage, die den Emissionsausstoß in ausreichendem Maße reduziert. Dies werde auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie dessen Verwaltung unter Beteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums thematisiert. Die aktuelle Ausnahmegenehmigung ist demnach bis Ende 2027 befristet.

Die DUH führt aus, dass ein erhöhter Ausstoß von Schwefeldioxid Auswirkungen auf die Luftqualität sowie auf Böden und Gewässer haben könne. Zudem seien mögliche gesundheitliche Effekte wie Augenreizungen und Atemwegserkrankungen nicht auszuschließen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 16.06.2025

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