PFAS-Gefahr durch TFA: Forderung nach Verbot und Verursacherhaftung

Fabian

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Die Einstufung von TFA (Trifluoressigsäure) als fortpflanzungsgefährdend zeigt deutlich, wie gefährlich diese sogenannte Ewigkeitschemikalie ist. TFA verbreitet sich unaufhaltsam im Grund- und Trinkwasser und lässt sich mit herkömmlicher Technik nicht entfernen – selbst bei Neugeborenen wurde der Stoff bereits im Blut nachgewiesen. Die Klassifizierung als fortpflanzungsschädlich ist jedoch allein noch keine Lösung für das umfassende PFAS-Problem. Daher sei ein weitreichendes Verbot von PFAS-Chemikalien dringend erforderlich.

Unterstützung für EU-weite PFAS-Beschränkung

Die Bundesregierung sollte den von ihren eigenen Behörden erarbeiteten Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung der gesamten PFAS-Gruppe aktiv unterstützen. Nur so könne ein wirksamer Schritt in Richtung umfassender Regulierung unternommen werden.

Regulierung PFAS-haltiger Pestizide

Darüber hinaus müssten Pestizide, die PFAS enthalten, dringend überprüft werden. Sollten sie sich als besonders problematisch herausstellen, seien strengere Regulierungen oder ein vollständiges Verbot notwendig.

Verursacherprinzip bei Kosten der Sanierung

Zudem müssten die Verursacher der Kontamination finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Andernfalls trügen weiterhin die Allgemeinheit und die Wasserverbraucher die Kosten für Wasseraufbereitung und Umweltsanierung.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 26.05.2025

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