Ökologisch gerechte Herstellerverantwortung für Textilien

Fabian

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Ultra-Fast-Fashion-Plattformen überschwemmen den Markt mit immer neuen Billigkollektionen und verursachen große Mengen an Textilabfällen. Mit der neuen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien erhält Deutschland nun ein politisches Steuerungsinstrument: Textilhersteller sollen künftig eine Abgabe entrichten, aus der Sammlung, Sortierung und Verwertung finanziert werden. Diese Beiträge müssen ökologisch ausgestaltet sein (Ökomodulation). Ein aktuelles, vom NABU beauftragtes Rechtsgutachten zeigt, dass Kriterien und Beitragshöhen für die Ökomodulation übergreifend festgelegt werden können.

Ökonomische Anreize für langlebige und recycelbare Textilien

Anna Hanisch, NABU-Expertin für Kreislaufwirtschaft, betont, dass die Ökomodulation für alle Marktakteure gelten müsse. Nur so entstehe ein wirksamer finanzieller Anreiz, langlebige und gut recycelbare Textilien herzustellen. Sie hebt hervor, dass Hersteller, die recycelte Fasern einsetzen oder reparierbare, haltbare Kleidung anbieten, deutlich weniger zahlen sollten, während die Abgaben für (Ultra-)Fast-Fashion erheblich steigen müssten. Schlechte Textilqualitäten führten zunehmend dazu, dass Secondhand-Ware unverkäuflich werde und die Sammelbranche unter Druck gerate. Zugleich biete die Textil-EPR die Möglichkeit, ein echtes Textilrecyclingsystem aufzubauen. Hanisch unterstreicht, dass Abfallvermeidung und Wiederverwendung gestärkt werden müssten und hochwertige Produkte im Wettbewerb nicht länger gegenüber minderwertiger Massenware benachteiligt sein dürften.

Beteiligung aller relevanten Akteure

Das Rechtsgutachten zeigt außerdem auf, wie wichtige Akteure eingebunden werden können. Dabei sei entscheidend, dass alle relevanten Stakeholder der textilen Kreislaufwirtschaft an der konkreten Umsetzung der EPR beteiligt würden.

Hintergrund zur EPR-Regelung

Die Herstellung und Entsorgung von Textilien belasten die Umwelt erheblich, weshalb die EU-Abfallrahmenrichtlinie eine erweiterte Herstellerverantwortung vorsieht, die der Abfallhierarchie folgt. Die EPR gilt für Bekleidung, Heimtextilien und Schuhe und soll Maßnahmen zur Abfallvermeidung fördern. Jeder Hersteller muss sich einer Producer Responsibility Organization (PRO) anschließen, die die Pflichten im Rahmen der EPR übernimmt.

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Wachsende Mengen minderwertiger Alttextilien

In den vergangenen Jahren ist die Menge qualitativ schlechter Alttextilien stark angestiegen, wodurch der Verkauf für Sammelorganisationen zunehmend unwirtschaftlich wird. Die EPR muss daher sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich darauf ausgerichtet sein, diese minderwertigen Mengen zu reduzieren. Eine progressive Beitragsgestaltung, bei der höhere Mengen an neu in Verkehr gebrachten Produkten zu steigenden Abgaben führen, könnte Überproduktion wirksam entgegenwirken. Zudem sollten Erfahrungen aus anderen Produktströmen mit EPR sowie aus Ländern, die Textil-EPR bereits eingeführt haben, in die Gestaltung einfließen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU e.V. vom 21.11.2025